ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SCHOCKFROSTER UND KÜHLLAGERSCHRÄNKE FÜR DEN GEWERBLICHEN GEBRAUCH
1. ANWENDBARKEIT
1.1 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“ oder „Allgemeine Bedingungen“) enthaltenen Bestimmungen gelten für alle Kaufaufträge (nachstehend auch „Aufträge“) - und die im Rahmen der Auftragsvereinbarung zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge - bezüglich des Verkaufs von Produkten ( nachstehend „Produkte“), im vorliegenden Fall von Geräten wie Schockfrostern und Kühllagerschränken, die auf der Website www.irinoxprofessional.com einsehbar sind (nachstehend „Geräte“), zusammen mit den entsprechenden Ersatzteilen, Zubehörteilen und Verbrauchsmaterialien (nachstehend „Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien“), von Irinox S.p.A. mit Sitz in Conegliano (Treviso - Italien), Via Caduti nei Lager 1 - 31015, St.-Nr. und USt-IdNr. 02152370264, E-Mail irinox@irinox.com, zertifizierte E-Mail irinoxspa@legalmail.it (nachstehend „Irinox“ oder „Verkäufer“) an den Kunden („Kunde“ oder „Käufer“ und zusammen mit Irinox „Parteien“).
1.2 Die Allgemeinen Bedingungen bilden in der zum Zeitpunkt der Vornahme eines Auftrags geltenden Fassung einen wesentlichen Bestandteil des Auftrags, auf den sie sich beziehen, und legen die allgemeinen Bedingungen fest, die den zwischen den Parteien durch die Auftragsannahme zustande gekommenen Vertrag regeln.
1.3 Die Anwendung dieser AGB führt zur Unanwendbarkeit eventueller allgemeiner Lieferbedingungen, die der Käufer eventuell vorschlägt bzw. normalerweise anwendet. Der Käufer verzichtet daher auf die Anwendung seiner etwaigen eigenen Bedingungen und nimmt die vorliegenden AB vorbehaltlos an.
1.4 Folglich sind Bedingungen in Briefen, Verträgen oder anderen Unterlagen des Käufers gegenüber Irinox wirkungslos, es sei denn, Irinox nimmt sie ausdrücklich schriftlich an und weist explizit auf die Abweichung von den vorliegenden AB hin.
1.5 Irinox kann diese AB mit Wirkung für alle Aufträge ändern, die nach Bekanntgabe der neuen Fassung an den Käufer gemacht werden.
2. KAUFAUFTRAG
2.1 Geräte
2.1.1 Jeder Geräteauftrag ist Irinox schriftlich zuzustellen: (i) per E-Mail an den Customer Service (customer@irinox.com) oder (ii) über den Vertreter von Irinox.
2.1.2 Die Auftragsbestätigung der Geräte von Irinox kann schriftlich (per E-Mail) innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Absendung des endgültigen Auftrags mit allen darin angeführten nötigen Informationen sowie den jeweiligen Formularen und Unterlagen durch den Käufer erfolgen.
2.1.3 Enthält die Auftragsbestätigung der Geräte eine oder mehrere Änderungen gegenüber dem vom Käufer erhaltenen Auftrag (z. B. in Bezug auf die Anzahl bzw. die Eigenschaften der Produkte und/oder die Lieferzeiten), so gilt diese als neues Auftragsangebot und vom Käufer als angenommen, wenn er innerhalb von 48 Stunden nach deren Erhalt keine Einwände vorbringt.
2.1.4 Die von Vertretern von Irinox vereinbarten oder jedenfalls vorgeschlagenen Pflichten bzw. Bedingungen haben keinerlei Wirkung, sofern sie nicht in einem von Irinox angenommenen Geräteauftrag schriftlich festgehalten werden.
2.2 Ersatzteile, Zubehörteile, Verbrauchsmaterialien
2.2.1 Jeder Auftrag von Ersatzteilen, Zubehörteilen und Verbrauchsmaterialien ist Irinox schriftlich per E-Mail an den Service (service@irinox.com) zuzustellen.
2.2.2 Die Auftragsbestätigung von Ersatzteilen, Zubehörteilen und Verbrauchsmaterialien durch Irinox muss schriftlich (per E-Mail) innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Absendung des Auftrags mit allen darin angeführten nötigen Informationen sowie den jeweiligen Formularen und Unterlagen durch den Käufer erfolgen. Bei Aufträgen jedoch, die vor der Absendung der Auftragsbestätigung technisch eingehend geprüft werden müssen bzw. einer spezifischen Planung bedürfen, behält sich Irinox das Recht vor, die Auftragsbestätigung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt besagter Zusatzinformationen des Käufers abzusenden.
2.2.3 Enthält die Auftragsbestätigung von Ersatzteilen, Zubehörteilen und Verbrauchsmaterialien eine oder mehrere Änderungen gegenüber dem vom Käufer erhaltenen Auftrag (z. B. in Bezug auf die Anzahl bzw. die Eigenschaften der Produkte und/oder die Lieferzeiten), so gilt diese als neues Auftragsangebot und vom Käufer als angenommen, wenn er innerhalb von 24 Stunden nach deren Erhalt keine Einwände vorbringt.
2.2.4 Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien unterliegen der von der Verordnung (EU) 2021/821 für Güter mit doppeltem Verwendungszweck vorgeschriebenen Kontrolle. Die Erfüllung der obigen Kontrollpflicht durch den Verkäufer kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Sollte diese das Verbot des vom Käufer angeforderten Ersatzteils bestätigen, wird der Verkäufer den Verkauf und die Ausfuhr des Ersatzteils nicht vornehmen, selbst wenn dem Käufer die Auftragsbestätigung bereits zugestellt worden ist.
2.3.1 Der Käufer kann den Auftrag ab dessen Einreichung nicht mehr widerrufen, es sei denn, er wird von Irinox nicht innerhalb der in obigem Art. 2.1.2 für die Geräte und 2.2.2 für die Ersatzteile, Zubehörteile, Verbrauchsmaterialien genannten Frist angenommen.
2.3.2 Irinox kann in jedem Fall und nach ihrem Ermessen die Annahme eines Auftrags verweigern. Jeder Irinox übermittelte Auftrag wird daher erst dann für Irinox verbindlich, wenn der Käufer von ihr die Mitteilung über die Auftragsannahme (nachstehend auch „Auftragsbestätigung“) erhalten hat.
2.3.3 Der Ort des Vertragsabschlusses ist, auch bei elektronisch abgeschlossenen Verträgen, immer der Sitz des Verkäufers.
2.3.4 Wenn der Käufer nach einer Auftragsannahme die Änderung des Auftrags anfragen sollte (z. B. in Bezug auf die technischen Produkteigenschaften), kann Irinox die Änderungsanfrage nach ihrem alleinigen Ermessen annehmen oder ablehnen. Irinox kann in jedem Fall die Annahme der vorgeschlagenen Änderungen von der Annahme neuer Lieferbedingungen durch den Käufer bzw. von einer Anpassung der Gegenleistung abhängig machen.
2.3.5 Der Käufer, der den Auftrag tätigt, erklärt, dass er gemäß Art. 3, Abs. 1, Buchst. c) ital. Gesetzesdekret Nr. 20 vom 6. September 2005 als Gewerbetreibender qualifiziert ist. Diese Qualifikation hat eine natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer unternehmerischen, kaufmännischen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, oder ihr Vermittler.
3. LIEFERUNG
3.1.1 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, liefert Irinox die Geräte auf Basis FCA ( Free Carrier frei Frachtführer am Irinox-Werk in Vittorio Veneto (Treviso), Italien, Viale Mattei Nr. 20, PLZ 31029) gemäß Incoterms 2020.
Die Parteien können eine Gerätelieferung auch auf Basis DAP ( Delivered at Place) gemäß Incoterms 2020 vereinbaren, wobei dem Kunden die Fracht- und Zollgebühren (sofern vorhanden) in Rechnung gestellt werden. Die Übergabe erfolgt an den im Auftrag angegebenen Ort zusammen mit einem Frachtpapier, das die Auftragsnummer, die Angaben zu den Parteien, die Angaben zum Transportunternehmen sowie die Art und Menge der Geräte (einschließlich Identifikationscodes) enthält.
Abweichende Lieferbedingungen müssen schriftlich von Irinox genehmigt werden. Dies gilt insbesondere für etwaige Änderungen der vereinbarten Lieferfrist, die dem Verkäufer schriftlich per E-Mail an den Customer Service (customer@irinox.com) innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Zusendung des Auftrags an Irinox zugestellt und vom Verkäufer ausdrücklich angenommen werden müssen.
3.1.2 Sollten die Parteien eine FCA-Lieferung vereinbaren, haftet nach Art. 1693 ital. BGB das vom Käufer beauftragte Transportunternehmen („Frachtführer“) für den Verlust oder die Beschädigung der Geräte ab dem Zeitpunkt, zu dem sie von Irinox entsprechend verpackt auf das Fahrzeug geladen werden, bis zur Übergabe an den Käufer, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass die Ursachen nicht auf ihn rückführbar sind. Der Frachtführer hat bei der Beladung den Zustand der Verpackung zu überprüfen. Sollte er feststellen, dass die Verpackung nicht geeignet ist oder die Geräte Kratzer oder Schäden aufweisen, hat er diese Mängel auf dem Frachtpapier zu melden und ein Nachweis seiner Kontrolle zu erbringen. Bei Verpackungsmängeln hat der Frachtführer den Behälter einer externen Überprüfung zu unterziehen als auch, ggf. und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände, Informationen über die zur Gewährleistung der Unversehrtheit der Umhüllung eingesetzten Systeme und Materialien einzuholen und über die Ladeabläufe zu wachen. Es obliegt dem Käufer sicherzustellen, dass diese Vereinbarungen mit dem von ihm beauftragten Frachtführer vorgesehen sind, sodass einwandfreie Lade- und Transportabläufe gewährleistet werden können.
3.1.3 Sollten die Parteien eine DAP-Lieferung vereinbaren, hat der Käufer die gelieferten Geräte und die Anzahl der erhaltenen Ware sorgfältig und unverzüglich zu prüfen. Sollte die Verpackung beschädigt, nass oder in irgendeiner Weise auch in Bezug auf das Verschlussmaterial abgeändert worden sein, darf der Käufer die Ware nicht oder sie ausdrücklich nur „unter Vorbehalt“ annehmen. Der Käufer ist auf jeden Fall verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich und schriftlich per E-Mail die Gründe für die bedingte Annahme mitzuteilen. Die Warenkontrolle muss innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft am Bestimmungsort erfolgen. Bei einer Nichteinhaltung behält sich Irinox das Recht vor, einen Teil oder den gesamten Wert der für die beschädigten Einheiten als Ersatz versandten Teile in Rechnung zu stellen.
3.2 Ersatzteile, Zubehörteile, Verbrauchsmaterialien
3.2.1 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, liefert Irinox die Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien auf Basis DAP ( Delivered at Place) gemäß Incoterms 2020, wobei dem Kunden die Fracht- und Zollgebühren (sofern vorhanden) in Rechnung gestellt werden. Die Übergabe erfolgt an den im Auftrag angegebenen Ort zusammen mit einem Frachtpapier, das die Auftragsnummer, die Angaben zu den Parteien, die Angaben zum Transportunternehmen („Frachtführer“) sowie die Art und Menge der Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien (einschließlich Identifikationscodes) enthält.
Abweichende Lieferbedingungen müssen schriftlich von Irinox genehmigt werden. Dies gilt insbesondere für etwaige Änderungen der vereinbarten Lieferfrist, die dem Verkäufer schriftlich per E-Mail an den Service (service@irinox.com) innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Zusendung des Auftrags an Irinox zugestellt und vom Verkäufer ausdrücklich angenommen werden müssen.
3.2.2 Der Käufer hat die gelieferten Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien und die Anzahl der erhaltenen Ware sorgfältig und unverzüglich zu prüfen. Sollte die Verpackung beschädigt, nass oder in irgendeiner Weise auch in Bezug auf das Verschlussmaterial abgeändert worden sein, darf der Käufer die Ware nicht oder sie ausdrücklich nur „unter Vorbehalt“ annehmen. Der Käufer ist auf jeden Fall verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich und schriftlich per E-Mail die Gründe für die bedingte Annahme mitzuteilen. Die Warenkontrolle muss innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft am Bestimmungsort erfolgen. Bei einer Nichteinhaltung behält sich Irinox das Recht vor, einen Teil oder den gesamten Wert der für die beschädigten Einheiten als Ersatz versandten Teile in Rechnung zu stellen.
3.3 Allgemeine Bestimmungen
3.3.1 Die Lieferpflicht gilt als erfüllt, sobald dem Käufer oder einem von ihm benannten Dritten die materielle Verfügbarkeit oder jedenfalls die Kontrolle über die Geräte bzw. Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien übertragen wird.
3.3.2 Die Auftragsbestätigung enthält die Frist für die Übergabe der Geräte bzw. Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien an den Käufer.
3.3.3 Irinox verpflichtet sich, alles Nötige für die Einhaltung der angezeigten Lieferfristen in die Wege zu leiten. Letztere sind in keinem Fall als zwingend, sondern nur als Richtwerte anzusehen. Etwaige Verzögerungen bei der Produktlieferung setzen daher keinesfalls eine Zahlung von Vertragsstrafen, einen Schadensersatz oder gar auch eine teilweise Vertragskündigung voraus.
3.3.4 Zögert der Käufer die Annahme der Produktlieferung gegenüber dem vereinbarten Termin hinaus, kann das Produkt nach dem Ermessen von Irinox auch bei Dritten auf Kosten und Gefahr des Käufers gelagert werden. Bei einer Lagerung in Räumen des Verkäufers stellt Irinox dem Käufer ab dem Datum der Produktbereitstellung für jeden Lagermonat (oder teilweisen Monat) Lagerkosten in Höhe von 2,5 % des Preises, die sich auf das verkaufte Produkt beziehen, in Rechnung. Sollte das Produkt bei Dritten gelagert werden, werden dem Käufer die Kosten angerechnet, die der Drittlieferant Irinox für die Produktlagerung anrechnet. Bei einem Lieferverzug von über drei Monaten gilt der Vertrag, unbeschadet des Ersatzes des Irinox entstandenen Schadens, als vom Käufer gemäß Art. 1456 ital. BGB aufgelöst.
3.3.5 Die Übergabe der Geräte bzw. Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien wird bei der Auftragsbestätigung zwischen den Parteien vereinbart. In dieser Stufe kann der Käufer auch entscheiden, ob er das Produkt für Transportschäden versichern möchte. Der Preis des Logistikdienstes wird bei der Auftragsbestätigung mitgeteilt und ist von der vereinbarten Übergabe und dem eingesetzten Transport abhängig.
3.3.6 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, geht das Eigentum am Produkt, das Gegenstand des Auftrags ist, durch die in der Auftragsbestätigung erteilte Zustimmung der Parteien nach Art. 1376 ital. BGB auf den Käufer über.
Andernfalls bleibt das von Irinox gelieferte Produkt, sofern zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart und in der Auftragsbestätigung angegeben, gemäß Art. 1523 ff. ital. BGB solange in seinem Eigentum, bis der Käufer die für den Produktkauf zugunsten von Irinox vorgesehene Gegenleistung nicht vollständig bezahlt hat. Hierbei ist der Käufer verpflichtet, Irinox per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 24 Stunden über jede Vollstreckungs- oder Sicherungsmaßnahme zu unterrichten, die von Dritten am Produkt vorgenommen wird, solange dieses nicht vollständig bezahlt wurde. Der Käufer haftet in jedem Fall gegenüber Irinox für alle Kosten und Schäden, die Irinox infolge dieser Maßnahmen entstehen können. Der Käufer ist zudem verpflichtet, den Eigentümer der Räume, in denen das Produkt aufgestellt wird, noch vor dessen Installation per Einschreiben mit Rückschein über den bestehenden Eigentumsvorbehalt zugunsten von Irinox zu unterrichten. Eine Kopie der Mitteilung ist an Irinox zur Kenntnisnahme zu übermitteln. Der Käufer hat auf seine Kosten alle Formalitäten (z. B. Registereintragung) zu erfüllen, die im Bestimmungsland der Produkte für die Anwendung und Geltendmachung dieses Eigentumsvorbehalts gegenüber Dritten erforderlich sind.
4. EIGENSCHAFTEN DER WAREN
4.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die von ihr für notwendig oder zweckmäßig erachteten Änderungen bzw. Varianten jederzeit und ohne eine Änderung ihrer Grundeigenschaften vorzunehmen, ohne dass der Käufer daraus Rechte ableiten kann.
4.2 Die Angaben, einschließlich der Preise der Produkte, sowohl der Geräte als auch der Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien, und die Abbildungen aus Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Preislisten, Angeboten, Broschüren, Webseiten, Veröffentlichungen oder weiterem veranschaulichendem Material dienen lediglich als Richtwerte. Irrtümer und Druckfehler bleiben vorbehalten. Sofern diese Angaben nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung genannt wurden, sind sie nicht verbindlich.
5. PREIS UND ZAHLUNG
5.1 Alle Zahlungen sind auf der Grundlage der im Auftrag vereinbarten Preise, Bedingungen und Modalitäten zu leisten. Die Zahlungen sind auch bei einer verspäteten Produktlieferung innerhalb der vereinbarten Frist fällig.
5.2 Die Preise der Geräte schließen die Standardverpackung ein, nicht aber die Mehrwertsteuer oder ähnliche Steuern (MwSt.), die in dem Land, in dem der Käufer seinen Sitz hat, anfallen. Sieht das Land, in dem der Käufer seinen Sitz hat, eine Mehrwertsteuer vor, wird diese auf der Rechnung gesondert ausgewiesen und der Käufer hat ihre Zahlung vorzunehmen.
5.3 Die Preise der Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien schließen nicht die Standardverpackung ein, deren Kosten je nach Typologie getrennt in Rechnung gestellt werden. Zudem sind diese Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) oder andere ähnliche Steuern, die in dem Land, in dem der Käufer seinen Sitz hat, anfallen könnten. Sollte in dem besagten Land eine MwSt. bindend sein, wird diese getrennt in Rechnung gestellt und ist vom Käufer zu zahlen.
5.4 Die Preise der Produkte, sowohl der Geräte als auch der Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien, sind in Euro.
5.5 Haben die Parteien ohne weitere Angaben eine Vorauszahlung vereinbart, bezieht sich die Vorauszahlung auf den gesamten Preis. Sofern nicht anders vereinbart, ist mit der Zusendung des Auftrags die Vorauszahlung dem Konto des Verkäufers gutzuschreiben. Die Vorauszahlung ist zinslos und wird dem Käufer unverzüglich zurückerstattet, wenn der Verkäufer den betreffenden Auftrag nicht bestätigt.
5.6 Bei einem Zahlungsverzug hat der Käufer laut ital. Gesetzesdekret Nr. 231 vom 9. Oktober 2002 Verzugszinsen ab dem Tag der Nichteinhaltung bis zum Tag der Begleichung zu zahlen.
5.7 Der Käufer verpflichtet sich, bei der Installation die Geräte zu vernetzen und für deren einwandfreien Betrieb die in regelmäßigen Abständen nötige Softwareaktualisierung an den bereits vernetzten Geräten vorzunehmen. Die Aktualisierungen sind auf dem technischen Irinox-Portal Aftersalestools verfügbar. Irinox führt diese Aktualisierungen, wenn möglich und sofern sich die Vernetzung dafür eignet, aus der Ferne vor. Dem Käufer obliegt es dennoch sicherzustellen, dass die Aktualisierung korrekt durchgeführt wurde. Sollte Irinox die Aktualisierung aus welchen Gründen auch immer nicht aus der Ferne vornehmen können, hat der Käufer persönlich dafür zu sorgen.
Der Käufer verpflichtet sich zur Gewährleistung einer einwandfreien Vernetzung der Geräte:
- alle nötigen Mittel bereitzustellen, um die beste Konnektivität der Geräte zu gewährleisten wie z. B. die Einrichtung eines entsprechenden Internet-Netzwerkes und die Bereitstellung eines adäquaten WLAN-Services;
- die Geräte bei der Installation zu vernetzen;
- die vom Verkäufer für die erworbenen Geräte mitgeteilten Softwareaktualisierungen unverzüglich vorzunehmen;
- diese Aktualisierungen nach der vom Verkäufer angezeigten Art und Weise sorgfältig vorzunehmen.
Sollte der Käufer ein Vertriebshändler sein, der Dritten die Geräte weiterverkauft, verpflichtet er sich, auf seine Kosten die Vernetzung der erworbenen Geräte durch qualifiziertes Fachpersonal oder durch die Hinzuziehung eines von Irinox autorisierten Technischen Kundendienstes vornehmen zu lassen.
6. GARANTIE UND REKLAMATIONEN
6.1.1 Irinox versichert nach Art. 1490 ff. ital. BGB, dass die Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind, die sie für den vorgesehenen Verwendungszweck untauglich machen oder ihren Wert merklich mindern.
6.1.2 Es liegt ein Garantieausschluss vor, wenn dem Käufer beim Vertragsabschluss die Sachmängel bekannt waren. Desgleichen liegt ein Garantieausschluss bei leicht erkennbaren Mängeln vor, es sei denn, der Verkäufer hat erklärt, dass die Sache frei von Mängeln war. Der Verkäufer sendet dem Käufer im Anschluss an die Maschinenrevision und insbesondere im Hinblick auf gebrauchte Güter einen Abnahmebericht mit Fotos der festgestellten Mängel (z. B. Kratzer, Dellen). Der Käufer erklärt durch die Annahme des Angebots, dass er die angezeigten Mängel kennt und annimmt.
6.1.3 Die Garantie gilt ab dem Lieferdatum, d. h. ab der Übertragung der materiellen Verfügbarkeit oder jedenfalls der Kontrolle über die Produkte an den Käufer oder an einen von ihm benannten Dritten. Die Laufzeit der Garantie beträgt für alle Produkte 12 Monate. Die Garantie bezieht sich, mit Ausnahme von Art. 6.1.4, auf alle Geräteteile.
6.1.4 Die Garantie gilt nicht für Mängel, die sich aus dem normalen Produktgebrauch ergeben. Von der Garantie ausgeschlossen sind die Auswechslung bzw. Wiederherstellung von Elementen, Bauteilen und Materialien, die sich im Laufe ihrer normalen Funktion allmählich abnutzen, zerfallen oder deren Zustand sich verschlechtert sowie die Mängel, die sich aus einer mangelnden Wartung, Reinigung, Auswechslung oder Wiederherstellung besagter Teile ergeben. Dazu zählen, zum Beispiel, aber ohne Anrecht auf Vollständigkeit: optische Bauteile, Türdichtungen, Scharniere, Kondensatorfilter, Griffe und Schließmechanismen, Relais, Fernschalter, Startkondensatoren und Sicherungen, sofern besagte Mängel nicht während der Installation und Abnahme festgestellt werden.
6.1.5 Die Garantie gilt zudem nicht für Schäden, die auf den Transport rückführbar sind, wenn dieser Aufgabe des Käufers ist. In diesem Fall hat der Käufer den Zustand der gelieferten Produkte gemäß den obigen Artikeln 3.1.3 und 3.2.2 zu überprüfen.
6.1.6 Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf eine Fehlanwendung des Produkts zurückzuführen sind. Darin inbegriffen ist die nicht bestimmungsgemäße oder nicht den Herstelleranweisungen entsprechende Verwendung. Die Garantie deckt zudem keine Mängel, die sich aus einem Einbau ergeben, der nicht in Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen oder den Anweisungen in den Bedienungs-, Wartungs- und ggf. Installationsanleitungen vorgenommen wurde. Ebenso findet die Garantie keine Anwendung beim Einsatz von Nicht-Originalersatzteilen oder solchen, die vom Verkäufer nicht zugelassen sind. Die Garantie gilt nicht für Mängel oder Funktionsstörungen, wenn diese darauf zurückzuführen sind, dass die Geräte nicht auf die auf dem technischen Irinox-Portal Aftersalestools verfügbare letzte Softwareversion aktualisiert wurde. Hierbei gilt Art. 5.7.
6.1.7 Beanstandungen bezüglich sog. offensichtlicher Mängel wie z. B. solcher, die sich auf die äußeren Produkteigenschaften beziehen, müssen Irinox bei sonstigem Verfall des Garantieanspruchs innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Produkterhalt mitgeteilt werden. Der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet, Irinox angemessene Fotounterlagen über die beschädigten Produkte vorzulegen. Der Käufer ist zudem berechtigt, Irinox die mit sog. offensichtlichen Mängeln behafteten Produkte zurückzusenden, wobei der Transport auf seine Kosten zu erfolgen hat und die Produkte ordnungsgemäß mit einer geeigneten Verpackung zu versehen sind, die deren Inhalt schützt.
6.1.8 Reklamationen bezüglich allen anderen Mängeln, die beim Empfang nicht im Rahmen einer sorgfältigen Prüfung feststellbar sind (sog. verborgene Mängel), müssen Irinox bei sonstigem Verfall des Garantieanspruchs innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Feststellung des Mangels durch den Käufer und in jedem Fall spätestens innerhalb der in Art. 6.1.3 genannten Garantiefrist mitgeteilt werden.
6.1.9 Die Mitteilung muss schriftlich unter genauer Angabe des mangelhaften Produkts, der Seriennummer, des Lieferdatums des Produkts (Art. 6.1.3), des Installations- und Abnahmeberichts und der Art des Mangels mit entsprechenden Fotounterlagen erfolgen.
6.1.10 Ist ein Produkt mangelhaft und hat der Käufer dies Irinox gemäß Art. 6.1 mitgeteilt, wird Irinox den Käufer bei Feststellung eines von der Garantie gedeckten Mangels davon in Kenntnis zu setzen und den Mangel möglichst schnell beheben. Liegen Mängel vor, kann der Käufer nach seiner Wahl die Auflösung des Vertrags oder eine Herabsetzung des Preises fordern, sofern bei bestimmten Mängeln die Verwendung die Auflösung nicht ausschließt. Die Wahl ist unwiderruflich, wenn sie mit einem Klageantrag getätigt wird. Ist die gelieferte Sache infolge der Mängel untergegangen, ist der Käufer zur Vertragskündigung berechtigt. Ist sie dagegen durch Zufall oder Verschulden des Käufers untergegangen oder hat er sie entfremdet oder umgestaltet, kann er nur eine Preisminderung verlangen.
Darüber hinaus kann der Verkäufer den Mangel beheben, indem er das Ersatzteil ohne Transportkosten unter Garantie versendet oder das mangelhafte Produkt nach seinem Ermessen durch ein mangelfreies ersetzt. Die Arbeitskosten für die Installation des Ersatzteils sowie die etwaigen Zollgebühren obliegen weiterhin dem Käufer.
6.1.11 Nach Art. 1462 ital. BGB kann keine Reklamation an der Produktqualität - auch nicht ausnahmsweise - geltend gemacht werden, sofern der Käufer den noch zu zahlenden Gesamtbetrag nicht gemäß den vereinbarten Bedingungen beglichen hat.
6.1.12 Der Käufer hat Irinox die in Art. 6.1.9 angeführten Angaben, insbesondere den festgestellten Mangel, die Seriennummer, das Lieferdatum des Produkts sowie den Installations- und Abnahmebericht mitzuteilen. Sollten diese Angaben nicht vorliegen, kann Irinox dem Garantieanspruch des Käufers keine Folge leisten. Der Käufer kann keine Garantie gegenüber Irinox geltend machen, wenn der angezeigte Mangel durch die Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen und ggf. der von Irinox erteilten Anweisungen oder durch eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder dadurch entstanden ist, dass die Geräte nicht gemäß der Installationsanleitung installiert wurden bzw. nicht ausschließlich Original-Ersatzteile zum Einsatz kamen.
6.1.13 Jede weitere vertragliche oder außervertragliche Haftung des Verkäufers, die sich in irgendeiner Weise aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung mangelhafter Produkte ergeben sollte, einschließlich - als Beispiel, aber ohne Anrecht auf Vollständigkeit - der Haftung für direkte, indirekte oder Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn, Rückrufaktionen usw., ist ausdrücklich ausgeschlossen, es sei denn, es liegt ein Betrug oder eine grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers vor.
6.1.14 Irinox haftet nicht für:
- wirtschaftliche Verluste, entgangene Gewinne oder spezifische indirekte oder Folgeschäden, einschließlich - ohne Einschränkung - Verluste oder Schäden infolge eines Verderbs des Nahrungsmittels;
- Teile oder Deckung der Arbeit bei Bauteildefekten oder weiteren Schäden infolge einer Fehlanwendung, einer nicht fachgerecht ausgeführten Installation, einer mangelnden Reinigung bzw. ordentlichen Wartung des Produkts gemäß der den Geräten beigefügten Anleitung;
- die Reparatur oder Auswechslung von Teilen, die nach dem Ermessen von Irinox nach dem Herstelldatum Gegenstand von einer Abänderung, einer Nachlässigkeit, einem Missbrauch, Unfällen, Schäden beim Transport oder der Installation waren;
- die Reparatur oder Auswechslung von beschädigten Bauteilen durch elektrische Störungen, die Verwendung von Verlängerungskabeln, Niederspannung oder Spannungsabfall an den Geräten, die Verwendung von Nicht-Originalersatzteilen;
- etwaige Schäden infolge der Lagerung in einem beliebigen Lager des Käufers;
- die Reparatur oder Auswechslung von Bauteilen oder Geräten, die bei dem zu Lasten des Verkäufers gehenden Transport beschädigt wurden, sofern dies nicht unverzüglich mitgeteilt wurde;
- alle Arbeitskosten, Nebenkosten und Kosten für den Transport der Geräte zum Installationsort sowie etwaige Zollgebühren bzw. anfallende Steuern.
6.1.15 Irinox haftet für keinerlei Schäden, die sich aus einer unsachgemäßen bzw. nicht den Herstelleranweisungen entsprechenden Produktverwendung ergeben, sowie auch nicht für Schäden, die auf unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.
6.1.16 Irinox haftet nicht für Produktfehler und -mängel, die auf einen unter der Verantwortung des Käufers stehenden ungeeigneten Transport, auf unsachgemäße Lagerung und Wartung, falsche Installation, Verschulden oder Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen sind.
6.1.17 Der Kunde verpflichtet sich, Irinox von allen Schäden, Ansprüchen, Haftungen bzw. Belastungen, direkt oder indirekt, einschließlich begründeter Rechtskosten freizustellen und schadlos zu halten, die Irinox infolge der Nichterfüllung der in diesen AB vorgesehenen Pflichten oder Zusicherungen durch den Kunden erleiden oder entstehen sollten.
6.1.18 Die Rücksendungen und Ersatzlieferungen bedürfen immer und ausschließlich der Genehmigung von Irinox. Der Käufer trägt die Kosten für die Lieferung der Bauteile und Produkte an Irinox. Wurde die Rücksendung oder Ersatzlieferung genehmigt, obliegt es dem Käufer für eine einwandfreie Verpackung des Produkts oder Bauteils zu sorgen, sodass dessen Unversehrtheit bewahrt wird und Irinox die notwendigen Kontrollen an etwaigen Schäden oder Mängeln vornehmen kann. Bei einer Nichteinhaltung berechnet Irinox 30 % des Preises des Produkts - der Geräte bzw. Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien - gemäß Preisliste.
6.1.19 Der Käufer, der als Gewerbetreibender den Einkauf getätigt hat, kann nicht von dem im ital. Verbraucherschutzgesetz in den Art. 52 und ff. vorgesehenen Widerrufsrecht Gebrauch machen, da dieses Recht ausschließlich Verbrauchern vorbehalten ist, d. h. natürlichen Personen, die unabhängig von ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.
6.2 Vertragsübliche Garantie
6.2.1. Zusätzlich zu der in Artikel 6.1 angeführten gesetzlichen Garantie gewährt Irinox ausschließlich für neue Geräte, und somit nicht für Gebrauchtwaren, eine vertragliche Verlängerung der gesetzlichen Garantie von insgesamt 24 Monaten ab dem Sendedatum des Produktinstallationsberichts, sofern alle nachstehenden Anforderungen erfüllt werden:
- Der Installationsbericht muss auf die Irinox-Plattform Freshcloud® innerhalb von 5 Arbeitstagen nach erfolgter Installation ordnungsgemäß hochgeladen werden.
- Irinox nimmt keine andere Empfangsweise des Installationsberichts als diese an. Wird der Bericht nicht innerhalb besagter Frist hochgeladen, kann keine vertragsübliche Garantie gewährt werden.
- Der Installationsbericht muss in all seinen Teilen ausgefüllt und von dem Kunden oder seinem dazu befugten Bevollmächtigten, der bei der Installation anwesend zu sein hat, ordnungsgemäß unterzeichnet werden. Sollte der Unterzeichner nicht der gesetzliche Vertreter des Kunden sein, hat dieser ein Angestellter oder Beauftragter zu sein, der den Kunden bei der Unterzeichnung vertreten kann.
- Die für die Gewährung der vertragsüblichen Garantie nötige Produktinstallation beim Endbenutzer des Produkts (nachstehend „Endbenutzer“) muss innerhalb der Laufzeit der gesetzlichen Garantie gemäß Art. 6.1.3, d. h. innerhalb von 12 Monaten nach Produktlieferung an den Kunden vorgenommen werden. Wird diese Frist nicht beachtet, verfällt das Recht auf die Inanspruchnahme der vertragsüblichen Garantie automatisch.
6.2.2. Ist der Käufer der Endbenutzer des Produkts, obliegt es ihm, den Installationsbericht zu vervollständigen, zu unterzeichnen und auf die Plattform Freshcloud® mithilfe der offiziellen technischen Irinox-Partner hochzuladen. Sollte der Käufer dagegen ein Vertriebshändler sein, muss er für die Inanspruchnahme der vertragsüblichen Garantie von 24 Monaten die Installation des Produkts beim Endbenutzer innerhalb der Laufzeit der gesetzlichen Garantie (Art. 6.1.3) gewährleisten und sicherstellen, dass der Bericht ausgefüllt, unterzeichnet und gemäß Art. 6.2.1 hochgeladen wird.
6.2.3. Sofern in dieser vertragsüblichen Garantie nicht anders geregelt, gelten die Bestimmungen der gesetzlichen Garantie gemäß Art. 6.1, einschließlich der Art und Weise der Mängelanzeige und der Verfahren zur Anwendung der Garantie. Es gelten weiterhin alle in der gesetzlichen Garantie vorgesehenen Ausschlüsse und Einschränkungen wie zum Beispiel, aber ohne Anrecht auf Vollständigkeit, die Mängel, die sich aus dem normalen Gebrauch des Produkts, aus der mangelnden Wartung, aus der Fehlanwendung des Produkts, aus einer unsachgemäßen Installation oder einem Einsatz von Nicht-Originalersatzteilen ergeben.
VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ
7.1 In diesem Artikel ist unter „Vertraulichen Angaben“ alle der Öffentlichkeit nicht zugänglichen Informationen gleich welcher Art (mündlich, schriftlich oder in anderer Form) zu verstehen, auch wenn sie nicht ausdrücklich als „vertraulich“ bezeichnet werden, einschließlich, aber nicht nur darauf beschränkt, aller Urkunden, Dokumente, Nachrichten, Prognosen, Preise, Verkaufstechniken, Materialien, Verfahren, Entwürfe Zeichnungen, Kostenvoranschläge und Schätzungen technischer, betriebswirtschaftlicher, verwaltungstechnischer, wirtschaftlicher, marketingtechnischer, finanzplanerischer, kommerzieller oder finanzieller Art oder solcher, die mit dem geistigen oder gewerblichen Eigentum jeglicher Art verbunden sind (einschließlich Know-how), welche sich auf eine der Parteien beziehen, die von einer Partei der anderen im Rahmen eines Auftragsabschlusses zur Verfügung gestellt wurden oder werden.
7.2 Hinsichtlich der Vertraulichen Angaben verpflichtet sich jede Partei gegenüber der anderen, wobei sie ausdrücklich die Verpflichtung gemäß Art. 1381 ital. ZGB für die in ihrem Namen handelnden Personen übernimmt, zu Nachfolgendem:
(i) die Vertraulichen Angaben der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und diese in keiner Weise an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen, es sei denn, dies ist nach diesem Artikel (laut Art. 7.3) oder mit schriftlicher Einwilligung der anderen Partei ausdrücklich gestattet;
(ii) alle angemessenen und notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den vertraulichen Charakter der Vertraulichen Angaben der anderen Partei zu wahren;
(iii) die Vertraulichen Angaben der anderen Partei nur im Rahmen und zum Zweck der Durchführung des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages zu verwenden; und
(iv) auf Anfrage der anderen Partei ihre Vertraulichen Angaben zu jedem Zeitpunkt zu vernichten und dabei eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Zerstörung nachzuweisen.
7.3 Der Kunde bzw. potenzielle Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Irinox berechtigt ist, kostenlos und ohne zeitliche Begrenzung, auch gemäß Art. 10 und 320 ital. ZGB und Art. 96 und 97 ital. Gesetz über das Urheberrecht Nr. 633 vom 22.4.1941, die Bilder der vom Kunden bzw. potenziellen Kunden in Auftrag gegebenen, bestätigten oder unbestätigten Projekte, für die ein Angebot unterbreitet wurde, bzw. die technischen Angaben in jeder Form zu veröffentlichen, offenzulegen bzw. zu ändern. Die Bilder können auf der Website von Irinox, in den sozialen Netzwerken (z. B. Facebook und Instagram) von Irinox, in der Presse bzw. in allen anderen Online- und Offline-Medien von Irinox bzw. Dritten veröffentlicht und/oder offengelegt werden, um Irinox bzw. die von ihm hergestellten bzw. herstellbaren kundenindividuellen Produkte zu fördern. Der Kunde bzw. potenzielle Kunde genehmigt ferner die Speicherung der Fotos in den Computerarchiven von Irinox und nimmt zur Kenntnis, dass diese Veröffentlichungen nur zu Informations- und eventuell zu Werbezwecken dienen. Irinox verpflichtet sich, in das Bildmaterial, das Gegenstand der Veröffentlichung und Offenlegung ist und sich auf in Auftrag gegebene Projekte bezieht, bzw. in die technischen Angaben nicht direkt auf den Kunden bzw. potenziellen Kunden Bezug zu nehmen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Kunden bzw. potenziellen Kunden vor. Darüber hinaus verpflichtet sich Irinox, diese Bezüge so zu ändern, dass sie nicht als zu einzelnen bzw. potenziellen Kunden gehörend identifiziert werden können. Falls der Kunde bzw. potenzielle Kunde der Ansicht ist, dass ihm die Veröffentlichung, Offenlegung bzw. Veränderung von Bildern, die sich auf von ihm in Auftrag gegebene, bestätigte oder unbestätigte Projekte und/oder technische Angaben beziehen, Schaden zufügen könnten, hat er dies Irinox unverzüglich mitzuteilen. In diesem Fall wird Irinox das bis dahin veröffentlichte, offengelegte bzw. veränderte Material möglichst entfernen, aus ihren Archiven löschen und in Zukunft von seinem Gebrauch absehen.
7.4 Die in diesem Artikel vorgesehene Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht bei einer gesetzlich oder gerichtlich vorgeschriebenen Offenlegung .In diesem Fall unterrichtet die betreffende Partei die andere im Voraus und legt auf jeden Fall nur das offen, was zur Erfüllung der gesetzlichen oder gerichtlichen Pflichten unbedingt nötig ist.
7.5 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Beachtung aller Pflichten, die sich aus den Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten ergeben, insbesondere: Verordnung (EU) 2016/679, weitere nationale oder überstaatliche Datenschutzvorschriften und von der italienischen Datenschutzbehörde erlassene Bestimmungen („Datenschutzrecht“).
7.6 Irinox erklärt, dass alle eventuellen personenbezogenen Daten des Kunden und Nutzers, sofern es sich um eine natürliche Person handelt, von ihr in Übereinstimmung mit den geltenden Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (insbesondere DSGVO und Datenschutzgesetz) und den sich aus den AGB ergebenden Pflichten verarbeitet werden. Die personenbezogenen Daten werden im Zusammenhang mit den vertraglichen Anforderungen und der sich daraus ergebenden Einhaltung der Rechts-, Rechnungslegungs- und Vertragspflichten sowie zum Schutz der eigenen Rechte verarbeitet. Die Übertragung der Angaben, die beim Ausfüllen der Vertragsformulare als bindend gekennzeichnet sind, und derjenigen, die als solche bei der Erhebung weiterer Angaben im Laufe des Vertragsverhältnisses beschrieben sind, ist für das Zustandekommen und die Abwicklung des Vertrags nötig und grundlegend. Eine Einwilligung in ihre Verarbeitung durch den Kunden ist somit nicht erforderlich.
7.7 Die Angaben werden in Schriftform bzw. auf magnetischen oder elektronischen Speichermedien verarbeitet. Die Angaben werden Dritten weder offengelegt noch mitgeteilt. Davon ausgenommen sind Gesellschaften, die Prüfungen und Zertifizierungen vornehmen, denen Irinox beigetreten ist oder zu denen sie gesetzlich verpflichtet ist, sowie Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberater, Kreditinstitute, öffentliche Anstalten und Einrichtungen oder Subjekte, die gesetzlich zum Erhalt dieser Angaben und zur Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden berechtigt sind. Personenbezogene Daten können, soweit dies im Rahmen ihrer Aufgaben strikt erforderlich ist, an das von Irinox ausdrücklich beauftragte Personal sowie an Dienstleister, einschließlich der Anbieter von Wartungsdiensten für die zur Unterstützung der Verarbeitung verwendeten IT-Tools und -Anwendungen, weitergegeben werden. Die Angaben werden während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses und nach dessen Beendigung verarbeitet, sofern dies für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, für den steuer- und zivilrechtlich erforderlichen Zeitraum oder für die Wahrung von Rechten vor Gericht erforderlich ist.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in Bezug auf personenbezogene Daten, die für den Abschluss und die Ausführung von Verträgen im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen verarbeitet werden, die natürliche Person, auf die sich diese Daten beziehen („betroffene Person“), das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Einschränkung, Löschung, Übertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-22 DSGVO) sowie das Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde hat.
Der Kunde hat die rechtmäßige Verwendbarkeit der personenbezogenen Daten von - einschließlich, aber nicht ausschließlich - seinen Vertretern, Angestellten und Mitarbeitern zu gewährleisten, die Irinox für den Abschluss und die Ausführung von Verträgen im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen mitgeteilt werden. Dies gilt insbesondere auch für die ordnungsgemäße Einhaltung der Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken und Bedingungen.
8. RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS
8.1 Der Käufer erkennt an, dass Irinox der ausschließliche Inhaber der Kennzeichen und aller anderen gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte an den Produkten ist, und verpflichtet sich, diese in keiner Weise zu verletzen. Gewerbliches und geistiges Eigentum sind gemäß diesem Artikel zum Beispiel alle Rechte an (i) Marken, (ii) Patenten, (iii) Design, (iv) Geschäftsgeheimnissen, (v) Know-how oder (vi) Urheberrechten von Irinox.
8.2 Der Kunde kann keinerlei Rechte oder Ansprüche auf gewerbliche und geistige Eigentumsrechte geltend machen, die sich auf Produkte, eventuelle Programme und weitere geistige Schöpfungen Dritter beziehen, die Irinox in Bezug auf die Produkte die Rechte zu ihrer Nutzung gewährt haben. Der Kunde verpflichtet sich, Irinox von allen Benachteiligungen, Schäden, Entschädigungen, Unkosten, Verlusten oder Ausgaben (einschließlich Rechtskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die ihr infolge von Klagen, Reklamationen, Forderungen oder Handlungen Dritter entstehen können, die sich auf einen Verstoß der Rechte des geistigen Eigentums Dritter durch den Kunden in Bezug auf die Verwendung der Produkte beziehen, davon abhängig und/oder damit verbunden sind.
9. AUFLÖSUNG UND UNTERBRECHUNG
9.1 Unbeschadet weiterer in anderen Artikeln dieser Allgemeinen Bedingungen vorgesehener Kündigungsfälle kann Irinox den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden gemäß Art. 1456 ital. BGB kündigen, sofern der Kunde gegen Art. 6.14; 7.2; 8.1; 8.2; 10.7; 11.1 und 12.2 verstoßen hat. Das Recht von Irinox auf Ersatz des eventuell entstandenen Schadens bleibt in jedem Fall unberührt.
9.2 Die Parteien erkennen an, dass der Vertrag laut und kraft Art. 1454 ital. BGB im Falle der nicht fristgerechten Bezahlung einer Rechnung durch den Käufer aufgelöst wird, wenn diese Nichteinhaltung nach Erhalt eines schriftlichen Mahnschreibens seitens Irinox über 15 Tage andauert.
9.3 Sofern keine angemessene Garantie geleistet wird, kann Irinox gemäß Art. 1461 ital. BGB die Erfüllung ihrer sich aus dem Produktverkauf ergebenden Pflichten auszusetzen, wenn die Vermögensverhältnisse des Käufers die Einhaltung der Gegenleistung gefährden.
10. VERSCHIEDENES
10.1 Alle Anfragen und Mitteilungen jeglicher Art (wie z. B. über Eingriffe, Änderungen, Ersatzteile, Kostenvoranschläge usw.) müssen direkt an den Verkäufer schriftlich - per Einschreiben bzw. per E-Mail - an die dem Käufer hierzu mitgeteilten Adressen gerichtet werden. Der Verkäufer haftet nicht für ev. unerledigte Anfragen, die auf andere Weise übermittelt werden, auch wenn dies durch Vertreter oder anderes Personal des Verkäufers erfolgt.
10.2 Sollte der Kunde die Überarbeitung eines nach seiner Zeichnung hergestellten Artikels anfordern, hat er nicht nur seine Referenz, sondern auch den Überarbeitungsindex des neu gewünschten Artikels anzugeben.
10.3 Sofern keine ausdrückliche schriftliche Annahme vorliegt, ist eine Aufrechnung zwischen den etwaigen Forderungen des Käufers gegenüber Irinox und den Schulden des Käufers, die sich aus dem Kaufvertrag ergeben, damit zusammenhängen bzw. daraus resultieren, nicht zulässig.
10.4 Der Kunde hat den Verkäufer in der vorvertraglichen Stufe über eventuelle Sondervorschriften zu unterrichten, die im Endbestimmungsland der zu liefernden Ware zu beachten sind.
10.5 Die Nenngewichte und -abmessungen, ganz gleich wie und wo sie angegeben sind, sind nur ungefähre Angaben.
10.6 Der Kunde darf Dritten den Vertrag ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung von Irinox nicht abtreten.
10.7 Irinox kann den Vertrag nach ihrem Ermessen und jederzeit an Gesellschaften bzw. Einrichtungen, die zur Gruppe von Irinox gehören, abtreten oder übertragen, sofern sie dies vorher angekündigt hat.
11. EXPORTKONTROLLKLAUSEL
11.1 Der Käufer erkennt und nimmt an, dass die Produktlieferung und Erfüllung eventuell weiterer Pflichten von Irinox gemäß dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung (nachfolgend „Kaufvertrag“) der Bedingung unterliegen, dass die obige Lieferung und Erfüllung nicht gegen nationale oder internationale Gesetze oder Verordnungen zur Exportkontrolle oder Beschlüsse oder Richtlinien nationaler, überstaatlicher (einschließlich, aber nicht beschränkt, EU, UK, OFAC, UN) und exekutiver Behörden und/oder gegen restriktive Maßnahmen der Europäischen Union, des Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten von Amerika bzw. der Vereinten Nationen gegen natürliche oder juristische Personen, Subjekte oder Einrichtungen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der vorgenannten Personen oder Einrichtungen befinden, oder die direkt oder indirekt für diese oder in deren Namen handeln (nachstehend gemeinsam „benannte Einrichtung/en“), bzw. gegen restriktive Maßnahmen verstoßen, die sich in irgendeiner Weise ganz oder teilweise auf die Lieferung der Produkte oder die Zahlung ihres Kaufpreises auswirken (nachstehend gemeinsam als „Exportkontrollbestimmungen“ bezeichnet).
11.2 Es wird vereinbart, dass Irinox den vorgenannten Kaufvertrag ohne Vorankündigung kündigen kann, wenn dies zur Erfüllung der Exportkontrollbestimmungen nötig ist.
11.3 Es versteht sich dabei, dass Irinox gegenüber dem Käufer nicht für einen teilweise oder vollständigen Verstoß bzw. eine Nichtbeachtung ihrer Pflichten (einschließlich Lieferverzögerungen oder Streichung von Aufträgen oder des Kaufvertrags) haftet, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Anwendung der Exportkontrollbestimmungen ergeben. Der Käufer ist folglich nicht berechtigt, bei einem teilweisen oder vollständigen Verstoß bzw. einer Nichtbeachtung und/oder Nichterfüllung der Pflichten von Irinox Schadensersatz oder andere Rechte zu fordern.
11.4 Der Käufer erkennt an, dass die Ausfuhr der Produkte des Verkäufers außerhalb des Zollgebiets der Europäischen Union und/oder an einige Einrichtungen oder Bestimmungsorte der Kontrolle durch die zuständigen Behörden unterliegen kann. Der Käufer verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen für die Beachtung der in Italien, in der EU, in UK bzw. den USA geltenden Gesetze und Vorschriften zur Exportkontrolle und der internationalen Wirtschaftssanktionen anzuwenden. Sollten die von Irinox gelieferten Produkte vom Käufer exportiert, rückexportiert oder abgetreten werden, muss er alle anwendbaren Exportkontrollbestimmungen beachten und darf die betreffenden Produkte weder direkt noch indirekt exportieren, rückexportieren oder abtreten. Der Käufer erklärt und versichert, dass er die Produkte weder direkt noch indirekt an Orte in der Russischen Föderation, Weißrussland, der Krim, Sewastopol, Donezk, Luhansk, Donbass, Cherson und Saporischschja verkauft, exportiert oder abtritt.
11.5 Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Ansprüchen, Haftungen, Schäden (einschließlich Rufschäden), Verlusten, Unkosten (einschließlich Rechtskosten und Honorare) oder sonstigen nachteiligen Folgen freizustellen und schadlos zu halten, die sich aus der Nichtbeachtung der in dieser Exportkontrollklausel vorgesehenen Pflichten bzw. dem Verstoß gegen die geltenden Exportkontrollbestimmungen für die von Irinox gelieferten Produkte ergeben können. Der Käufer verpflichtet sich sicherzustellen, dass jeder Weiterverkauf der unter dieser Exportkontrollklausel fallenden Produkte für seine Kunden die gleichen Einschränkungen und Pflichten vorsieht, die in dieser Klausel festgelegt wurden.
11.6 Im Falle einer Kündigung des Kaufvertrags gemäß Abschnitt 11.2 wird sich der Verkäufer bemühen, dem Käufer die vor der Kündigung eventuell erhaltene Vorauszahlung rückzuerstatten, wenn und soweit dies nach geltendem Recht bzw. den Exportkontrollbestimmungen und deren Anwendung zulässig ist.
12. KONFORMITÄT UND GESETZLICHE HAFTPFLICHT
12.1 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass Irinox ein Organisations- und Managementmodell nach Art. 6 ital. Gesetzesdekret Nr. 231/01 („MOD231“) anwendet. Irinox bezieht sich bei der Geschäftsführung und der Leitung ihrer internen und externen Geschäftsbeziehungen auf die im MOD231 enthaltenen Grundsätze und Regeln, die auf der Website www.irinox.com einsehbar sind. Der Käufer verpflichtet sich hierbei, im Rahmen seiner mit Irinox entstehenden Beziehungen im Einklang mit diesen Grundsätzen und Regeln zu handeln.
12.2 Der Käufer verpflichtet sich, keine der im ital. Gesetzesdekret Nr. 231/01 („Straftaten“) vorgesehenen Straftaten zu begehen. Er erklärt, über den Inhalt dieses Dekrets unterrichtet zu sein, welches die direkte Haftung der Einrichtung für eine Reihe von begangenen Straftaten regelt, die - im Interesse oder zum Vorteil der Einrichtung - von Personen begangen werden, die für sie Vertretungs-, Verwaltungs- oder Leitungsfunktionen ausüben, sowie von Personen, die ihrer Leitung oder Aufsicht unterliegen.
12.3 Hierzu hat Irinox einem firmeninternen Aufsichtsorgan die Aufgabe übertragen, über die Fähigkeit des obigen Modells, Straftaten vorzubeugen, zu wachen. Der Käufer verpflichtet sich zudem, dem Aufsichtsorgan ev. Meldungen, auch inoffizieller oder vertraulicher Art, über die mögliche Begehung von Straftaten zukommen zu lassen. Die hierfür zu verwendende E-Mail-Adresse ist: odv@irinox.com. Möchte der Hinweisgeber den Whistleblowing-Kanal nutzen, kann er dies über die spezielle Plattform https://irinox.whistlelink.com tun, auf der die im ital. Gesetzesdekret Nr. 24/23 vorgesehenen Straftaten und weiteren Vergehen gemeldet werden können. Der Hinweisgeber ist nach der Einsichtnahme in die auf der Website www.irinox.com veröffentlichten Whistleblowing-Richtlinien verpflichtet, sich an die Bestimmungen des ital. Gesetzesdekrets Nr. 24/23 zu halten, insbesondere was die Art und Weise und die Zulässigkeit der Meldung sowie die straf- und zivilrechtliche Haftung des Hinweisgebers betrifft.
12.4 Die Begehung von Straftaten durch den Käufer stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen seine sich aus diesen AB ergebenden Pflichten dar und berechtigt Irinox, alle laufenden [Aufträge, Verträge, Anweisungen, Vereinbarungen, ...] laut und kraft Art. 1456 ital. BGB zu kündigen. Dies gilt unbeschadet des Schadensersatzes aller Folgeschäden. In Anbetracht der Tatsache, dass die Liste der Straftaten bindend ist und in Zukunft erweitert werden kann, wird diese Klausel automatisch auf alle Straftaten ausgedehnt, auch wenn diese nach der Unterzeichnung der vorliegenden AB eingeführt werden.
13. GESETZ UND GERICHTSBARKEIT
13.1 Diese Allgemeinen Bedingungen und die zwischen den Parteien abgeschlossenen Einzelverträge unterliegen dem italienischen Recht und sind nach diesem auszulegen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 findet keine Anwendung.
13.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung bzw. Auslegung dieser AGB und/oder der zwischen den Parteien abgeschlossenen Einzelverträge ergeben oder in irgendeiner Weise damit im Zusammenhang stehen, ist ausschließlich und unabdingbar das Gericht Treviso zuständig.
Der Käufer erklärt nach Art. 1341 ital. ZGB, dass er insbesondere die in den folgenden Artikeln dieser AGB enthaltenen Bestimmungen und Pflichten gelesen und akzeptiert hat: 1.6 (Anwendbarkeit); 2.1.3, 2.2.3 und 2.3.1 (Kaufauftrag); 3.1.2; 3.1.3; 3.2.2; 3.3.2; 3.3.3; 3.3.4 und 3.3.5 (Lieferung); 5.1; 5.6 und 5.7 (Preis und Zahlung); 6.1.6; 6.1.13; 6.1.14; 6.1.15; 6.1.16, 6.1.17 und 6.1.18 (Garantie und Reklamationen); 7.3 (Vertraulichkeit und Datenschutz); 8.2 und 8.4 (Rechte des Geistigen Eigentums); 9.1; 9.2 und 9.3 (Auflösung und Unterbrechung); 10.1 und 10.7 (Verschiedenes); 11.2; 11.3 und 11.5 (Exportkontrollklausel); 12.4 (Konformität und Gesetzliche Haftpflicht); 13.1 und 13.2 (Gesetz und Gerichtsbarkeit).
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