Terms of Sale

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR SCHOCKFROSTER UND KÜHLLAGERSCHRÄNKE FÜR DEN GEWERBLICHEN GEBRAUCH

 

1.            ANWENDBARKEIT

1.1 Die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“ oder „Allgemeine Bedingungen“)
enthaltenen Bestimmungen gelten für alle Kaufaufträge (nachstehend auch „Aufträge“) - und die im
Rahmen der Auftragsvereinbarung zwischen den Parteien abgeschlossenen Verträge - bezüglich des
Verkaufs von Produkten (nachstehend „Produkte“), im vorliegenden Fall von Geräten wie Schockfrostern
und Kühllagerschränken, die auf der Website www.irinoxprofessional.com einsehbar sind (nachstehend
„Geräte“), zusammen mit den entsprechenden Ersatzteilen, Zubehörteilen und Verbrauchsmaterialien
(nachstehend „Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien“), von Irinox S.p.A. mit Sitz in
Conegliano (Treviso - Italien), Via Caduti nei Lager 1 - 31015, St.-Nr. und USt-IdNr. 02152370264, E-Mail
irinox@irinox.com, zertifizierte E-Mail irinoxspa@legalmail.it (nachstehend „Irinox“ oder „Verkäufer“) an
den Kunden („Kunde“ oder „Käufer“ und zusammen mit Irinox „Parteien“).


1.2 Die Allgemeinen Bedingungen bilden in der zum Zeitpunkt der Vornahme eines Auftrags geltenden
Fassung einen wesentlichen Bestandteil des Auftrags, auf den sie sich beziehen, und legen die
allgemeinen Bedingungen fest, die den zwischen den Parteien durch die Auftragsannahme zustande
gekommenen Vertrag regeln.


1.3 Die Anwendung dieser AGB führt zur Unanwendbarkeit eventueller allgemeiner Lieferbedingungen,
die der Käufer eventuell vorschlägt bzw. normalerweise anwendet. Der Käufer verzichtet daher auf die
Anwendung seiner etwaigen eigenen Bedingungen und nimmt die vorliegenden AB vorbehaltlos an.


1.4 Folglich sind Bedingungen in Briefen, Verträgen oder anderen Unterlagen des Käufers gegenüber
Irinox wirkungslos, es sei denn, Irinox nimmt sie ausdrücklich schriftlich an und weist explizit auf die
Abweichung von den vorliegenden AB hin.


1.5 Irinox kann diese AB mit Wirkung für alle Aufträge ändern, die nach Bekanntgabe der neuen Fassung
an den Käufer gemacht werden.

 

2. KAUFAUFTRAG

2.1 Geräte

2.1.1 Jeder Geräteauftrag ist Irinox schriftlich zuzustellen: (i) per E-Mail an den Customer Service
(customer@irinox.com) oder (ii) über den Vertreter von Irinox.


2.1.2 Die Auftragsbestätigung der Geräte von Irinox kann schriftlich (per E-Mail) innerhalb von 10
Arbeitstagen nach Absendung des endgültigen Auftrags mit allen darin angeführten nötigen
Informationen sowie den jeweiligen Formularen und Unterlagen durch den Käufer erfolgen.


2.1.3 Enthält die Auftragsbestätigung der Geräte eine oder mehrere Änderungen gegenüber dem vom
Käufer erhaltenen Auftrag (z. B. in Bezug auf die Anzahl bzw. die Eigenschaften der Produkte und/oder
die Lieferzeiten), so gilt diese als neues Auftragsangebot und vom Käufer als angenommen, wenn er
innerhalb von 48 Stunden nach deren Erhalt keine Einwände vorbringt.


2.1.4 Die von Vertretern von Irinox vereinbarten oder jedenfalls vorgeschlagenen Pflichten bzw.
Bedingungen haben keinerlei Wirkung, sofern sie nicht in einem von Irinox angenommenen Geräteauftrag
schriftlich festgehalten werden.

 

2.2 Ersatzteile, Zubehörteile, Verbrauchsmaterialien

2.2.1 Jeder Auftrag von Ersatzteilen, Zubehörteilen und Verbrauchsmaterialien ist Irinox schriftlich per EMail
an den Service (service@irinox.com) zuzustellen.


2.2.2 Die Auftragsbestätigung von Ersatzteilen, Zubehörteilen und Verbrauchsmaterialien durch Irinox
muss schriftlich (per E-Mail) innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Absendung des Auftrags mit allen darin
angeführten nötigen Informationen sowie den jeweiligen Formularen und Unterlagen durch den Käufer
erfolgen. Bei Aufträgen jedoch, die vor der Absendung der Auftragsbestätigung technisch eingehend
geprüft werden müssen bzw. einer spezifischen Planung bedürfen, behält sich Irinox das Recht vor, die
Auftragsbestätigung innerhalb von 15 Arbeitstagen nach Erhalt besagter Zusatzinformationen des
Käufers abzusenden.


2.2.3 Enthält die Auftragsbestätigung von Ersatzteilen, Zubehörteilen und Verbrauchsmaterialien eine
oder mehrere Änderungen gegenüber dem vom Käufer erhaltenen Auftrag (z. B. in Bezug auf die Anzahl
bzw. die Eigenschaften der Produkte und/oder die Lieferzeiten), so gilt diese als neues Auftragsangebot
und vom Käufer als angenommen, wenn er innerhalb von 24 Stunden nach deren Erhalt keine Einwände
vorbringt.


2.2.4 Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien unterliegen der von der Verordnung (EU)
2021/821 für Güter mit doppeltem Verwendungszweck vorgeschriebenen Kontrolle. Die Erfüllung der
obigen Kontrollpflicht durch den Verkäufer kann mehrere Tage in Anspruch nehmen.
Sollte diese das Verbot des vom Käufer angeforderten Ersatzteils bestätigen, wird der Verkäufer den
Verkauf und die Ausfuhr des Ersatzteils nicht vornehmen, selbst wenn dem Käufer die
Auftragsbestätigung bereits zugestellt worden ist.

 

2.3 Allgemeine Bestimmungen

2.3.1 Der Käufer kann den Auftrag ab dessen Einreichung nicht mehr widerrufen, es sei denn, er wird von
Irinox nicht innerhalb der in obigem Art. 2.1.2 für die Geräte und 2.2.2 für die Ersatzteile, Zubehörteile,
Verbrauchsmaterialien genannten Frist angenommen.


2.3.2 Irinox kann in jedem Fall und nach ihrem Ermessen die Annahme eines Auftrags verweigern. Jeder
Irinox übermittelte Auftrag wird daher erst dann für Irinox verbindlich, wenn der Käufer von ihr die
Mitteilung über die Auftragsannahme (nachstehend auch „Auftragsbestätigung“) erhalten hat.


2.3.3 Der Ort des Vertragsabschlusses ist, auch bei elektronisch abgeschlossenen Verträgen, immer der
Sitz des Verkäufers.


2.3.4 Wenn der Käufer nach einer Auftragsannahme die Änderung des Auftrags anfragen sollte (z. B. in
Bezug auf die technischen Produkteigenschaften), kann Irinox die Änderungsanfrage nach ihrem
alleinigen Ermessen annehmen oder ablehnen. Irinox kann in jedem Fall die Annahme der
vorgeschlagenen Änderungen von der Annahme neuer Lieferbedingungen durch den Käufer bzw. von
einer Anpassung der Gegenleistung abhängig machen.


2.3.5 Der Käufer, der den Auftrag tätigt, erklärt, dass er gemäß Art. 3, Abs. 1, Buchst. c) ital.
Gesetzesdekret Nr. 20 vom 6. September 2005 als Gewerbetreibender qualifiziert ist. Diese Qualifikation
hat eine natürliche oder juristische Person, die in Ausübung ihrer unternehmerischen, kaufmännischen,
handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handelt, oder ihr Vermittler.

 

3. LIEFERUNG

3.1 Geräte 

3.1.1 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, liefert Irinox die Geräte auf Basis FCA (Free
Carrier frei Frachtführer am Irinox-Werk in Vittorio Veneto (Treviso), Italien, Viale Mattei Nr. 20, PLZ
31029) gemäß Incoterms 2020.
Die Parteien können eine Gerätelieferung auch auf Basis DAP (Delivered at Place) gemäß Incoterms 2020
vereinbaren, wobei dem Kunden die Fracht- und Zollgebühren (sofern vorhanden) in Rechnung gestellt
werden. Die Übergabe erfolgt an den im Auftrag angegebenen Ort zusammen mit einem Frachtpapier,
das die Auftragsnummer, die Angaben zu den Parteien, die Angaben zum Transportunternehmen sowie
die Art und Menge der Geräte (einschließlich Identifikationscodes) enthält.
Abweichende Lieferbedingungen müssen schriftlich von Irinox genehmigt werden. Dies gilt insbesondere
für etwaige Änderungen der vereinbarten Lieferfrist, die dem Verkäufer schriftlich per E-Mail an den
Customer Service (customer@irinox.com) innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Zusendung
des Auftrags an Irinox zugestellt und vom Verkäufer ausdrücklich angenommen werden müssen.


3.1.2 Sollten die Parteien eine FCA-Lieferung vereinbaren, haftet nach Art. 1693 ital. BGB das vom Käufer
beauftragte Transportunternehmen („Frachtführer“) für den Verlust oder die Beschädigung der Geräte
ab dem Zeitpunkt, zu dem sie von Irinox entsprechend verpackt auf das Fahrzeug geladen werden, bis
zur Übergabe an den Käufer, sofern nicht nachgewiesen werden kann, dass die Ursachen nicht auf ihn
rückführbar sind. Der Frachtführer hat bei der Beladung den Zustand der Verpackung zu überprüfen.
Sollte er feststellen, dass die Verpackung nicht geeignet ist oder die Geräte Kratzer oder Schäden
aufweisen, hat er diese Mängel auf dem Frachtpapier zu melden und ein Nachweis seiner Kontrolle zu
erbringen. Bei Verpackungsmängeln hat der Frachtführer den Behälter einer externen Überprüfung zu
unterziehen als auch, ggf. und unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände, Informationen über die
zur Gewährleistung der Unversehrtheit der Umhüllung eingesetzten Systeme und Materialien einzuholen
und über die Ladeabläufe zu wachen. Es obliegt dem Käufer sicherzustellen, dass diese Vereinbarungen
mit dem von ihm beauftragten Frachtführer vorgesehen sind, sodass einwandfreie Lade- und
Transportabläufe gewährleistet werden können.


3.1.3 Sollten die Parteien eine DAP-Lieferung vereinbaren, hat der Käufer die gelieferten Geräte und die
Anzahl der erhaltenen Ware sorgfältig und unverzüglich zu prüfen. Sollte die Verpackung beschädigt,
nass oder in irgendeiner Weise auch in Bezug auf das Verschlussmaterial abgeändert worden sein, darf
der Käufer die Ware nicht oder sie ausdrücklich nur „unter Vorbehalt“ annehmen. Der Käufer ist auf jeden
Fall verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich und schriftlich per E-Mail die Gründe für die bedingte
Annahme mitzuteilen. Die Warenkontrolle muss innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft am Bestimmungsort
erfolgen. Bei einer Nichteinhaltung behält sich Irinox das Recht vor, einen Teil oder den gesamten Wert
der für die beschädigten Einheiten als Ersatz versandten Teile in Rechnung zu stellen.

 

3.2 Ersatzteile, Zubehörteile, Verbrauchsmaterialien

3.2.1 Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wurde, liefert Irinox die Ersatzteile,
Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien auf Basis DAP (Delivered at Place) gemäß Incoterms 2020,
wobei dem Kunden die Fracht- und Zollgebühren (sofern vorhanden) in Rechnung gestellt werden. Die
Übergabe erfolgt an den im Auftrag angegebenen Ort zusammen mit einem Frachtpapier, das die
Auftragsnummer, die Angaben zu den Parteien, die Angaben zum Transportunternehmen („Frachtführer“) sowie die Art und Menge der Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien
(einschließlich Identifikationscodes) enthält.
Abweichende Lieferbedingungen müssen schriftlich von Irinox genehmigt werden. Dies gilt insbesondere
für etwaige Änderungen der vereinbarten Lieferfrist, die dem Verkäufer schriftlich per E-Mail an den
Service (service@irinox.com) innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Zusendung des Auftrags
an Irinox zugestellt und vom Verkäufer ausdrücklich angenommen werden müssen.


3.2.2 Der Käufer hat die gelieferten Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien und die Anzahl
der erhaltenen Ware sorgfältig und unverzüglich zu prüfen. Sollte die Verpackung beschädigt, nass oder
in irgendeiner Weise auch in Bezug auf das Verschlussmaterial abgeändert worden sein, darf der Käufer
die Ware nicht oder sie ausdrücklich nur „unter Vorbehalt“ annehmen. Der Käufer ist auf jeden Fall
verpflichtet, dem Verkäufer unverzüglich und schriftlich per E-Mail die Gründe für die bedingte Annahme
mitzuteilen. Die Warenkontrolle muss innerhalb von 3 Tagen nach Ankunft am Bestimmungsort erfolgen.
Bei einer Nichteinhaltung behält sich Irinox das Recht vor, einen Teil oder den gesamten Wert der für die
beschädigten Einheiten als Ersatz versandten Teile in Rechnung zu stellen.

 

3.3 Allgemeine Bestimmungen

3.3.1 Die Lieferpflicht gilt als erfüllt, sobald dem Käufer oder einem von ihm benannten Dritten die
materielle Verfügbarkeit oder jedenfalls die Kontrolle über die Geräte bzw. Ersatzteile, Zubehörteile und
Verbrauchsmaterialien übertragen wird.


3.3.2 Die Auftragsbestätigung enthält die Frist für die Übergabe der Geräte bzw. Ersatzteile, Zubehörteile
und Verbrauchsmaterialien an den Käufer.


3.3.3 Irinox verpflichtet sich, alles Nötige für die Einhaltung der angezeigten Lieferfristen in die Wege zu
leiten. Letztere sind in keinem Fall als zwingend, sondern nur als Richtwerte anzusehen. Etwaige
Verzögerungen bei der Produktlieferung setzen daher keinesfalls eine Zahlung von Vertragsstrafen, einen
Schadensersatz oder gar auch eine teilweise Vertragskündigung voraus.


3.3.4 Zögert der Käufer die Annahme der Produktlieferung gegenüber dem vereinbarten Termin hinaus,
kann das Produkt nach dem Ermessen von Irinox auch bei Dritten auf Kosten und Gefahr des Käufers
gelagert werden. Bei einer Lagerung in Räumen des Verkäufers stellt Irinox dem Käufer ab dem Datum
der Produktbereitstellung für jeden Lagermonat (oder teilweisen Monat) Lagerkosten in Höhe von 2,5 %
des Preises, die sich auf das verkaufte Produkt beziehen, in Rechnung. Sollte das Produkt bei Dritten
gelagert werden, werden dem Käufer die Kosten angerechnet, die der Drittlieferant Irinox für die
Produktlagerung anrechnet. Bei einem Lieferverzug von über drei Monaten gilt der Vertrag, unbeschadet
des Ersatzes des Irinox entstandenen Schadens, als vom Käufer gemäß Art. 1456 ital. BGB aufgelöst.


3.3.5 Die Übergabe der Geräte bzw. Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien wird bei der
Auftragsbestätigung zwischen den Parteien vereinbart. In dieser Stufe kann der Käufer auch entscheiden,
ob er das Produkt für Transportschäden versichern möchte. Der Preis des Logistikdienstes wird bei der
Auftragsbestätigung mitgeteilt und ist von der vereinbarten Übergabe und dem eingesetzten Transport
abhängig.


3.3.6 Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, geht das Eigentum am Produkt, das
Gegenstand des Auftrags ist, durch die in der Auftragsbestätigung erteilte Zustimmung der Parteien
nach Art. 1376 ital. BGB auf den Käufer über.
Andernfalls bleibt das von Irinox gelieferte Produkt, sofern zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart
und in der Auftragsbestätigung angegeben, gemäß Art. 1523 ff. ital. BGB solange in seinem Eigentum, bis
der Käufer die für den Produktkauf zugunsten von Irinox vorgesehene Gegenleistung nicht vollständig bezahlt hat. Hierbei ist der Käufer verpflichtet, Irinox per Einschreiben mit Rückschein innerhalb von 24
Stunden über jede Vollstreckungs- oder Sicherungsmaßnahme zu unterrichten, die von Dritten am
Produkt vorgenommen wird, solange dieses nicht vollständig bezahlt wurde. Der Käufer haftet in jedem
Fall gegenüber Irinox für alle Kosten und Schäden, die Irinox infolge dieser Maßnahmen entstehen können.
Der Käufer ist zudem verpflichtet, den Eigentümer der Räume, in denen das Produkt aufgestellt wird,
noch vor dessen Installation per Einschreiben mit Rückschein über den bestehenden Eigentumsvorbehalt
zugunsten von Irinox zu unterrichten. Eine Kopie der Mitteilung ist an Irinox zur Kenntnisnahme zu
übermitteln. Der Käufer hat auf seine Kosten alle Formalitäten (z. B. Registereintragung) zu erfüllen, die
im Bestimmungsland der Produkte für die Anwendung und Geltendmachung dieses
Eigentumsvorbehalts gegenüber Dritten erforderlich sind.

 

4.           EIGENSCHAFTEN DER WAREN

4.1 Der Verkäufer behält sich das Recht vor, die von ihr für notwendig oder zweckmäßig erachteten
Änderungen bzw. Varianten jederzeit und ohne eine Änderung ihrer Grundeigenschaften vorzunehmen,
ohne dass der Käufer daraus Rechte ableiten kann.


4.2 Die Angaben, einschließlich der Preise der Produkte, sowohl der Geräte als auch der Ersatzteile,
Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien, und die Abbildungen aus Katalogen, Prospekten,
Rundschreiben, Preislisten, Angeboten, Broschüren, Webseiten, Veröffentlichungen oder weiterem
veranschaulichendem Material dienen lediglich als Richtwerte. Irrtümer und Druckfehler bleiben
vorbehalten. Sofern diese Angaben nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung genannt wurden, sind
sie nicht verbindlich.

 

5. PREIS UND ZAHLUNG

5.1 Alle Zahlungen sind auf der Grundlage der im Auftrag vereinbarten Preise, Bedingungen und
Modalitäten zu leisten. Die Zahlungen sind auch bei einer verspäteten Produktlieferung innerhalb der
vereinbarten Frist fällig.


5.2 Die Preise der Geräte schließen die Standardverpackung ein, nicht aber die Mehrwertsteuer oder
ähnliche Steuern (MwSt.), die in dem Land, in dem der Käufer seinen Sitz hat, anfallen. Sieht das Land, in
dem der Käufer seinen Sitz hat, eine Mehrwertsteuer vor, wird diese auf der Rechnung gesondert
ausgewiesen und der Käufer hat ihre Zahlung vorzunehmen.


5.3 Die Preise der Ersatzteile, Zubehörteile und Verbrauchsmaterialien schließen nicht die
Standardverpackung ein, deren Kosten je nach Typologie getrennt in Rechnung gestellt werden. Zudem
sind diese Preise ohne Mehrwertsteuer (MwSt.) oder andere ähnliche Steuern, die in dem Land, in dem
der Käufer seinen Sitz hat, anfallen könnten. Sollte in dem besagten Land eine MwSt. bindend sein, wird
diese getrennt in Rechnung gestellt und ist vom Käufer zu zahlen.


5.4 Die Preise der Produkte, sowohl der Geräte als auch der Ersatzteile, Zubehörteile und
Verbrauchsmaterialien, sind in Euro.


5.5 Haben die Parteien ohne weitere Angaben eine Vorauszahlung vereinbart, bezieht sich die
Vorauszahlung auf den gesamten Preis. Sofern nicht anders vereinbart, ist mit der Zusendung des
Auftrags die Vorauszahlung dem Konto des Verkäufers gutzuschreiben. Die Vorauszahlung ist zinslos und
wird dem Käufer unverzüglich zurückerstattet, wenn der Verkäufer den betreffenden Auftrag nicht
bestätigt.


5.6 Bei einem Zahlungsverzug hat der Käufer laut ital. Gesetzesdekret Nr. 231 vom 9. Oktober 2002
Verzugszinsen ab dem Tag der Nichteinhaltung bis zum Tag der Begleichung zu zahlen.

5.7 Der Käufer verpflichtet sich, bei der Installation die Geräte zu vernetzen und für deren
einwandfreien Betrieb die in regelmäßigen Abständen nötige Softwareaktualisierung an den bereits
vernetzten Geräten vorzunehmen. Die Aktualisierungen sind auf dem technischen Irinox-Portal
Aftersalestools verfügbar. Irinox führt diese Aktualisierungen, wenn möglich und sofern sich die
Vernetzung dafür eignet, aus der Ferne vor. Dem Käufer obliegt es dennoch sicherzustellen, dass die
Aktualisierung korrekt durchgeführt wurde. Sollte Irinox die Aktualisierung aus welchen Gründen auch
immer nicht aus der Ferne vornehmen können, hat der Käufer persönlich dafür zu sorgen.
Der Käufer verpflichtet sich zur Gewährleistung einer einwandfreien Vernetzung der Geräte:
• alle nötigen Mittel bereitzustellen, um die beste Konnektivität der Geräte zu gewährleisten wie z.
B. die Einrichtung eines entsprechenden Internet-Netzwerkes und die Bereitstellung eines
adäquaten WLAN-Services;
• die Geräte bei der Installation zu vernetzen;
• die vom Verkäufer für die erworbenen Geräte mitgeteilten Softwareaktualisierungen
unverzüglich vorzunehmen;
• diese Aktualisierungen nach der vom Verkäufer angezeigten Art und Weise sorgfältig
vorzunehmen.
Sollte der Käufer ein Vertriebshändler sein, der Dritten die Geräte weiterverkauft, verpflichtet er sich, auf
seine Kosten die Vernetzung der erworbenen Geräte durch qualifiziertes Fachpersonal oder durch die
Hinzuziehung eines von Irinox autorisierten Technischen Kundendienstes vornehmen zu lassen

 

6. GARANTIE UND REKLAMATIONEN

6.1 Gesetzliche Garantie 

6.1.1 Irinox versichert nach Art. 1490 ff. ital. BGB, dass die Produkte nicht mit Mängeln behaftet sind, die
sie für den vorgesehenen Verwendungszweck untauglich machen oder ihren Wert merklich mindern.


6.1.2 Es liegt ein Garantieausschluss vor, wenn dem Käufer beim Vertragsabschluss die Sachmängel
bekannt waren. Desgleichen liegt ein Garantieausschluss bei leicht erkennbaren Mängeln vor, es sei denn,
der Verkäufer hat erklärt, dass die Sache frei von Mängeln war. Der Verkäufer sendet dem Käufer im
Anschluss an die Maschinenrevision und insbesondere im Hinblick auf gebrauchte Güter einen
Abnahmebericht mit Fotos der festgestellten Mängel (z. B. Kratzer, Dellen). Der Käufer erklärt durch die
Annahme des Angebots, dass er die angezeigten Mängel kennt und annimmt.


6.1.3 Die Garantie gilt ab dem Lieferdatum, d. h. ab der Übertragung der materiellen Verfügbarkeit oder
jedenfalls der Kontrolle über die Produkte an den Käufer oder an einen von ihm benannten Dritten. Die
Laufzeit der Garantie beträgt für alle Produkte 12 Monate. Die Garantie bezieht sich, mit Ausnahme von
Art. 6.1.4, auf alle Geräteteile.


6.1.4 Die Garantie gilt nicht für Mängel, die sich aus dem normalen Produktgebrauch ergeben. Von der
Garantie ausgeschlossen sind die Auswechslung bzw. Wiederherstellung von Elementen, Bauteilen und
Materialien, die sich im Laufe ihrer normalen Funktion allmählich abnutzen, zerfallen oder deren Zustand
sich verschlechtert sowie die Mängel, die sich aus einer mangelnden Wartung, Reinigung, Auswechslung
oder Wiederherstellung besagter Teile ergeben. Dazu zählen, zum Beispiel, aber ohne Anrecht auf
Vollständigkeit: optische Bauteile, Türdichtungen, Scharniere, Kondensatorfilter, Griffe und
Schließmechanismen, Relais, Fernschalter, Startkondensatoren und Sicherungen, sofern besagte Mängel
nicht während der Installation und Abnahme festgestellt werden.

 

6.1.5 Die Garantie gilt zudem nicht für Schäden, die auf den Transport rückführbar sind, wenn dieser
Aufgabe des Käufers ist. In diesem Fall hat der Käufer den Zustand der gelieferten Produkte gemäß den
obigen Artikeln 3.1.3 und 3.2.2 zu überprüfen.


6.1.6 Die Garantie gilt nicht für Mängel, die auf eine Fehlanwendung des Produkts zurückzuführen sind.
Darin inbegriffen ist die nicht bestimmungsgemäße oder nicht den Herstelleranweisungen
entsprechende Verwendung. Die Garantie deckt zudem keine Mängel, die sich aus einem Einbau ergeben,
der nicht in Übereinstimmung mit den technischen Spezifikationen oder den Anweisungen in den
Bedienungs-, Wartungs- und ggf. Installationsanleitungen vorgenommen wurde. Ebenso findet die
Garantie keine Anwendung beim Einsatz von Nicht-Originalersatzteilen oder solchen, die vom Verkäufer
nicht zugelassen sind. Die Garantie gilt nicht für Mängel oder Funktionsstörungen, wenn diese darauf
zurückzuführen sind, dass die Geräte nicht auf die auf dem technischen Irinox-Portal Aftersalestools
verfügbare letzte Softwareversion aktualisiert wurde. Hierbei gilt Art. 5.7.


6.1.7 Beanstandungen bezüglich sog. offensichtlicher Mängel wie z. B. solcher, die sich auf die äußeren
Produkteigenschaften beziehen, müssen Irinox bei sonstigem Verfall des Garantieanspruchs innerhalb
von 8 Arbeitstagen nach Produkterhalt mitgeteilt werden. Der Käufer ist in jedem Fall verpflichtet, Irinox
angemessene Fotounterlagen über die beschädigten Produkte vorzulegen. Der Käufer ist zudem
berechtigt, Irinox die mit sog. offensichtlichen Mängeln behafteten Produkte zurückzusenden, wobei der
Transport auf seine Kosten zu erfolgen hat und die Produkte ordnungsgemäß mit einer geeigneten
Verpackung zu versehen sind, die deren Inhalt schützt.


6.1.8 Reklamationen bezüglich allen anderen Mängeln, die beim Empfang nicht im Rahmen einer
sorgfältigen Prüfung feststellbar sind (sog. verborgene Mängel), müssen Irinox bei sonstigem Verfall des
Garantieanspruchs innerhalb von 8 Arbeitstagen nach Feststellung des Mangels durch den Käufer und in
jedem Fall spätestens innerhalb der in Art. 6.1.3 genannten Garantiefrist mitgeteilt werden.


6.1.9 Die Mitteilung muss schriftlich unter genauer Angabe des mangelhaften Produkts, der
Seriennummer, des Lieferdatums des Produkts (Art. 6.1.3), des Installations- und Abnahmeberichts und
der Art des Mangels mit entsprechenden Fotounterlagen erfolgen.


6.1.10 Ist ein Produkt mangelhaft und hat der Käufer dies Irinox gemäß Art. 6.1 mitgeteilt, wird Irinox den
Käufer bei Feststellung eines von der Garantie gedeckten Mangels davon in Kenntnis zu setzen und den
Mangel möglichst schnell beheben. Liegen Mängel vor, kann der Käufer nach seiner Wahl die Auflösung
des Vertrags oder eine Herabsetzung des Preises fordern, sofern bei bestimmten Mängeln die
Verwendung die Auflösung nicht ausschließt. Die Wahl ist unwiderruflich, wenn sie mit einem
Klageantrag getätigt wird. Ist die gelieferte Sache infolge der Mängel untergegangen, ist der Käufer zur
Vertragskündigung berechtigt. Ist sie dagegen durch Zufall oder Verschulden des Käufers
untergegangen oder hat er sie entfremdet oder umgestaltet, kann er nur eine Preisminderung verlangen.
Darüber hinaus kann der Verkäufer den Mangel beheben, indem er das Ersatzteil ohne Transportkosten
unter Garantie versendet oder das mangelhafte Produkt nach seinem Ermessen durch ein mangelfreies
ersetzt. Die Arbeitskosten für die Installation des Ersatzteils sowie die etwaigen Zollgebühren obliegen
weiterhin dem Käufer.


6.1.11 Nach Art. 1462 ital. BGB kann keine Reklamation an der Produktqualität - auch nicht ausnahmsweise
- geltend gemacht werden, sofern der Käufer den noch zu zahlenden Gesamtbetrag nicht gemäß den
vereinbarten Bedingungen beglichen hat.


6.1.12 Der Käufer hat Irinox die in Art. 6.1.9 angeführten Angaben, insbesondere den festgestellten Mangel,
die Seriennummer, das Lieferdatum des Produkts sowie den Installations- und Abnahmebericht
mitzuteilen. Sollten diese Angaben nicht vorliegen, kann Irinox dem Garantieanspruch des Käufers keine
Folge leisten. Der Käufer kann keine Garantie gegenüber Irinox geltend machen, wenn der angezeigte
Mangel durch die Nichtbeachtung der Bedienungs- und Wartungsanleitungen und ggf. der von Irinox erteilten Anweisungen oder durch eine nicht bestimmungsgemäße Verwendung oder dadurch
entstanden ist, dass die Geräte nicht gemäß der Installationsanleitung installiert wurden bzw. nicht
ausschließlich Original-Ersatzteile zum Einsatz kamen.


6.1.13 Jede weitere vertragliche oder außervertragliche Haftung des Verkäufers, die sich in irgendeiner
Weise aus oder im Zusammenhang mit der Lieferung mangelhafter Produkte ergeben sollte,
einschließlich - als Beispiel, aber ohne Anrecht auf Vollständigkeit - der Haftung für direkte, indirekte oder
Folgeschäden oder für entgangenen Gewinn, Rückrufaktionen usw., ist ausdrücklich ausgeschlossen, es
sei denn, es liegt ein Betrug oder eine grobe Fahrlässigkeit des Verkäufers vor.


6.1.14 Irinox haftet nicht für:
• wirtschaftliche Verluste, entgangene Gewinne oder spezifische indirekte oder Folgeschäden,
einschließlich - ohne Einschränkung - Verluste oder Schäden infolge eines Verderbs des
Nahrungsmittels;
• Teile oder Deckung der Arbeit bei Bauteildefekten oder weiteren Schäden infolge einer
Fehlanwendung, einer nicht fachgerecht ausgeführten Installation, einer mangelnden Reinigung
bzw. ordentlichen Wartung des Produkts gemäß der den Geräten beigefügten Anleitung;
• die Reparatur oder Auswechslung von Teilen, die nach dem Ermessen von Irinox nach dem
Herstelldatum Gegenstand von einer Abänderung, einer Nachlässigkeit, einem Missbrauch,
Unfällen, Schäden beim Transport oder der Installation waren;
• die Reparatur oder Auswechslung von beschädigten Bauteilen durch elektrische Störungen, die
Verwendung von Verlängerungskabeln, Niederspannung oder Spannungsabfall an den Geräten,
die Verwendung von Nicht-Originalersatzteilen;
• etwaige Schäden infolge der Lagerung in einem beliebigen Lager des Käufers;
• die Reparatur oder Auswechslung von Bauteilen oder Geräten, die bei dem zu Lasten des
Verkäufers gehenden Transport beschädigt wurden, sofern dies nicht unverzüglich mitgeteilt
wurde;
• alle Arbeitskosten, Nebenkosten und Kosten für den Transport der Geräte zum Installationsort
sowie etwaige Zollgebühren bzw. anfallende Steuern.


6.1.15 Irinox haftet für keinerlei Schäden, die sich aus einer unsachgemäßen bzw. nicht den
Herstelleranweisungen entsprechenden Produktverwendung ergeben, sowie auch nicht für Schäden, die
auf unvorhersehbare Umstände oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.


6.1.16 Irinox haftet nicht für Produktfehler und -mängel, die auf einen unter der Verantwortung des
Käufers stehenden ungeeigneten Transport, auf unsachgemäße Lagerung und Wartung, falsche
Installation, Verschulden oder Fahrlässigkeit des Käufers zurückzuführen sind.


6.1.17 Der Kunde verpflichtet sich, Irinox von allen Schäden, Ansprüchen, Haftungen bzw. Belastungen,
direkt oder indirekt, einschließlich begründeter Rechtskosten freizustellen und schadlos zu halten, die
Irinox infolge der Nichterfüllung der in diesen AB vorgesehenen Pflichten oder Zusicherungen durch den
Kunden erleiden oder entstehen sollten.


6.1.18 Die Rücksendungen und Ersatzlieferungen bedürfen immer und ausschließlich der Genehmigung
von Irinox. Der Käufer trägt die Kosten für die Lieferung der Bauteile und Produkte an Irinox. Wurde die
Rücksendung oder Ersatzlieferung genehmigt, obliegt es dem Käufer für eine einwandfreie Verpackung
des Produkts oder Bauteils zu sorgen, sodass dessen Unversehrtheit bewahrt wird und Irinox die
notwendigen Kontrollen an etwaigen Schäden oder Mängeln vornehmen kann. Bei einer Nichteinhaltung
berechnet Irinox 30 % des Preises des Produkts - der Geräte bzw. Ersatzteile, Zubehörteile und
Verbrauchsmaterialien - gemäß Preisliste.


6.1.19 Der Käufer, der als Gewerbetreibender den Einkauf getätigt hat, kann nicht von dem im ital.
Verbraucherschutzgesetz in den Art. 52 und ff. vorgesehenen Widerrufsrecht Gebrauch machen, da dieses Recht ausschließlich Verbrauchern vorbehalten ist, d. h. natürlichen Personen, die unabhängig von
ihrer gewerblichen, geschäftlichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.

 

6.2 Vertragsübliche Garantie

6.2.1. Zusätzlich zu der in Artikel 6.1 angeführten gesetzlichen Garantie gewährt Irinox ausschließlich für
neue Geräte, und somit nicht für Gebrauchtwaren, eine vertragliche Verlängerung der gesetzlichen
Garantie von insgesamt 24 Monaten ab dem Sendedatum des Produktinstallationsberichts, sofern alle
nachstehenden Anforderungen erfüllt werden:
• Der Installationsbericht muss auf die Irinox-Plattform Freshcloud® innerhalb von 5 Arbeitstagen
nach erfolgter Installation ordnungsgemäß hochgeladen werden.
• Irinox nimmt keine andere Empfangsweise des Installationsberichts als diese an. Wird der Bericht
nicht innerhalb besagter Frist hochgeladen, kann keine vertragsübliche Garantie gewährt werden.
• Der Installationsbericht muss in all seinen Teilen ausgefüllt und von dem Kunden oder seinem dazu
befugten Bevollmächtigten, der bei der Installation anwesend zu sein hat, ordnungsgemäß
unterzeichnet werden. Sollte der Unterzeichner nicht der gesetzliche Vertreter des Kunden sein,
hat dieser ein Angestellter oder Beauftragter zu sein, der den Kunden bei der Unterzeichnung
vertreten kann.
• Die für die Gewährung der vertragsüblichen Garantie nötige Produktinstallation beim
Endbenutzer des Produkts (nachstehend „Endbenutzer“) muss innerhalb der Laufzeit der
gesetzlichen Garantie gemäß Art. 6.1.3, d. h. innerhalb von 12 Monaten nach Produktlieferung an
den Kunden vorgenommen werden. Wird diese Frist nicht beachtet, verfällt das Recht auf die
Inanspruchnahme der vertragsüblichen Garantie automatisch.


6.2.2. Ist der Käufer der Endbenutzer des Produkts, obliegt es ihm, den Installationsbericht zu
vervollständigen, zu unterzeichnen und auf die Plattform Freshcloud® mithilfe der offiziellen technischen
Irinox-Partner hochzuladen. Sollte der Käufer dagegen ein Vertriebshändler sein, muss er für die
Inanspruchnahme der vertragsüblichen Garantie von 24 Monaten die Installation des Produkts beim
Endbenutzer innerhalb der Laufzeit der gesetzlichen Garantie (Art. 6.1.3) gewährleisten und sicherstellen,
dass der Bericht ausgefüllt, unterzeichnet und gemäß Art. 6.2.1 hochgeladen wird.


6.2.3. Sofern in dieser vertragsüblichen Garantie nicht anders geregelt, gelten die Bestimmungen der
gesetzlichen Garantie gemäß Art. 6.1, einschließlich der Art und Weise der Mängelanzeige und der
Verfahren zur Anwendung der Garantie. Es gelten weiterhin alle in der gesetzlichen Garantie
vorgesehenen Ausschlüsse und Einschränkungen wie zum Beispiel, aber ohne Anrecht auf
Vollständigkeit, die Mängel, die sich aus dem normalen Gebrauch des Produkts, aus der mangelnden
Wartung, aus der Fehlanwendung des Produkts, aus einer unsachgemäßen Installation oder einem Einsatz
von Nicht-Originalersatzteilen ergeben.

 

VERTRAULICHKEIT UND DATENSCHUTZ

7.1 In diesem Artikel ist unter „Vertraulichen Angaben“ alle der Öffentlichkeit nicht zugänglichen
Informationen gleich welcher Art (mündlich, schriftlich oder in anderer Form) zu verstehen, auch wenn
sie nicht ausdrücklich als „vertraulich“ bezeichnet werden, einschließlich, aber nicht nur darauf
beschränkt, aller Urkunden, Dokumente, Nachrichten, Prognosen, Preise, Verkaufstechniken, Materialien,
Verfahren, Entwürfe Zeichnungen, Kostenvoranschläge und Schätzungen technischer,
betriebswirtschaftlicher, verwaltungstechnischer, wirtschaftlicher, marketingtechnischer, finanzplanerischer, kommerzieller oder finanzieller Art oder solcher, die mit dem geistigen oder
gewerblichen Eigentum jeglicher Art verbunden sind (einschließlich Know-how), welche sich auf eine der
Parteien beziehen, die von einer Partei der anderen im Rahmen eines Auftragsabschlusses zur Verfügung
gestellt wurden oder werden.


7.2 Hinsichtlich der Vertraulichen Angaben verpflichtet sich jede Partei gegenüber der anderen, wobei
sie ausdrücklich die Verpflichtung gemäß Art. 1381 ital. ZGB für die in ihrem Namen handelnden Personen
übernimmt, zu Nachfolgendem:
(i) die Vertraulichen Angaben der anderen Partei streng vertraulich zu behandeln und diese in keiner
Weise an Dritte weiterzugeben oder offenzulegen, es sei denn, dies ist nach diesem Artikel (laut Art. 7.3)
oder mit schriftlicher Einwilligung der anderen Partei ausdrücklich gestattet;
(ii) alle angemessenen und notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um den vertraulichen Charakter der
Vertraulichen Angaben der anderen Partei zu wahren;
(iii) die Vertraulichen Angaben der anderen Partei nur im Rahmen und zum Zweck der Durchführung
des zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages zu verwenden; und
(iv) auf Anfrage der anderen Partei ihre Vertraulichen Angaben zu jedem Zeitpunkt zu vernichten und
dabei eine schriftliche Bestätigung der erfolgten Zerstörung nachzuweisen.


7.3 Der Kunde bzw. potenzielle Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass Irinox berechtigt ist,
kostenlos und ohne zeitliche Begrenzung, auch gemäß Art. 10 und 320 ital. ZGB und Art. 96 und 97 ital.
Gesetz über das Urheberrecht Nr. 633 vom 22.4.1941, die Bilder der vom Kunden bzw. potenziellen
Kunden in Auftrag gegebenen, bestätigten oder unbestätigten Projekte, für die ein Angebot unterbreitet
wurde, bzw. die technischen Angaben in jeder Form zu veröffentlichen, offenzulegen bzw. zu ändern. Die
Bilder können auf der Website von Irinox, in den sozialen Netzwerken (z. B. Facebook und Instagram) von
Irinox, in der Presse bzw. in allen anderen Online- und Offline-Medien von Irinox bzw. Dritten
veröffentlicht und/oder offengelegt werden, um Irinox bzw. die von ihm hergestellten bzw. herstellbaren
kundenindividuellen Produkte zu fördern. Der Kunde bzw. potenzielle Kunde genehmigt ferner die
Speicherung der Fotos in den Computerarchiven von Irinox und nimmt zur Kenntnis, dass diese
Veröffentlichungen nur zu Informations- und eventuell zu Werbezwecken dienen. Irinox verpflichtet sich,
in das Bildmaterial, das Gegenstand der Veröffentlichung und Offenlegung ist und sich auf in Auftrag
gegebene Projekte bezieht, bzw. in die technischen Angaben nicht direkt auf den Kunden bzw.
potenziellen Kunden Bezug zu nehmen, es sei denn, es liegt eine schriftliche Genehmigung des Kunden
bzw. potenziellen Kunden vor. Darüber hinaus verpflichtet sich Irinox, diese Bezüge so zu ändern, dass sie
nicht als zu einzelnen bzw. potenziellen Kunden gehörend identifiziert werden können. Falls der Kunde
bzw. potenzielle Kunde der Ansicht ist, dass ihm die Veröffentlichung, Offenlegung bzw. Veränderung
von Bildern, die sich auf von ihm in Auftrag gegebene, bestätigte oder unbestätigte Projekte und/oder
technische Angaben beziehen, Schaden zufügen könnten, hat er dies Irinox unverzüglich mitzuteilen. In
diesem Fall wird Irinox das bis dahin veröffentlichte, offengelegte bzw. veränderte Material möglichst
entfernen, aus ihren Archiven löschen und in Zukunft von seinem Gebrauch absehen.


7.4 Die in diesem Artikel vorgesehene Pflicht zur Vertraulichkeit gilt nicht bei einer gesetzlich oder
gerichtlich vorgeschriebenen Offenlegung .In diesem Fall unterrichtet die betreffende Partei die andere
im Voraus und legt auf jeden Fall nur das offen, was zur Erfüllung der gesetzlichen oder gerichtlichen
Pflichten unbedingt nötig ist.


7.5 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig zur Beachtung aller Pflichten, die sich aus den
Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten ergeben, insbesondere: Verordnung (EU)
2016/679, weitere nationale oder überstaatliche Datenschutzvorschriften und von der italienischen
Datenschutzbehörde erlassene Bestimmungen („Datenschutzrecht“). 

 

7.6 Irinox erklärt, dass alle eventuellen personenbezogenen Daten des Kunden und Nutzers, sofern es
sich um eine natürliche Person handelt, von ihr in Übereinstimmung mit den geltenden
Rechtsvorschriften zum Schutz personenbezogener Daten (insbesondere DSGVO und
Datenschutzgesetz) und den sich aus den AGB ergebenden Pflichten verarbeitet werden. Die
personenbezogenen Daten werden im Zusammenhang mit den vertraglichen Anforderungen und der
sich daraus ergebenden Einhaltung der Rechts-, Rechnungslegungs- und Vertragspflichten sowie zum
Schutz der eigenen Rechte verarbeitet. Die Übertragung der Angaben, die beim Ausfüllen der
Vertragsformulare als bindend gekennzeichnet sind, und derjenigen, die als solche bei der Erhebung
weiterer Angaben im Laufe des Vertragsverhältnisses beschrieben sind, ist für das Zustandekommen und
die Abwicklung des Vertrags nötig und grundlegend. Eine Einwilligung in ihre Verarbeitung durch den
Kunden ist somit nicht erforderlich.


7.7 Die Angaben werden in Schriftform bzw. auf magnetischen oder elektronischen Speichermedien
verarbeitet. Die Angaben werden Dritten weder offengelegt noch mitgeteilt. Davon ausgenommen sind
Gesellschaften, die Prüfungen und Zertifizierungen vornehmen, denen Irinox beigetreten ist oder zu
denen sie gesetzlich verpflichtet ist, sowie Steuer-, Rechts- oder Unternehmensberater, Kreditinstitute,
öffentliche Anstalten und Einrichtungen oder Subjekte, die gesetzlich zum Erhalt dieser Angaben und zur
Erfüllung der vertraglichen Pflichten gegenüber dem Kunden berechtigt sind. Personenbezogene Daten
können, soweit dies im Rahmen ihrer Aufgaben strikt erforderlich ist, an das von Irinox ausdrücklich
beauftragte Personal sowie an Dienstleister, einschließlich der Anbieter von Wartungsdiensten für die zur
Unterstützung der Verarbeitung verwendeten IT-Tools und -Anwendungen, weitergegeben werden. Die
Angaben werden während der gesamten Dauer des Vertragsverhältnisses und nach dessen Beendigung
verarbeitet, sofern dies für die Erfüllung gesetzlicher Pflichten, für den steuer- und zivilrechtlich
erforderlichen Zeitraum oder für die Wahrung von Rechten vor Gericht erforderlich ist.
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass in Bezug auf personenbezogene Daten, die für den Abschluss und
die Ausführung von Verträgen im Rahmen dieser Allgemeinen Bedingungen verarbeitet werden, die
natürliche Person, auf die sich diese Daten beziehen („betroffene Person“), das Recht auf Auskunft,
Berichtigung, Einschränkung, Löschung, Übertragbarkeit und Widerspruch (Art. 15-22 DSGVO) sowie das
Recht auf Beschwerde bei der Datenschutzbehörde hat.
Der Kunde hat die rechtmäßige Verwendbarkeit der personenbezogenen Daten von - einschließlich, aber
nicht ausschließlich - seinen Vertretern, Angestellten und Mitarbeitern zu gewährleisten, die Irinox für
den Abschluss und die Ausführung von Verträgen im Rahmen der vorliegenden Allgemeinen
Bedingungen mitgeteilt werden. Dies gilt insbesondere auch für die ordnungsgemäße Einhaltung der
Informationspflichten gegenüber den betroffenen Personen in Bezug auf die Verarbeitung ihrer
personenbezogenen Daten zu den oben genannten Zwecken und Bedingungen.
Im Sinne dieser AGB agiert Irinox (oder der Verkäufer) als Verantwortlicher der Datenverarbeitung,
während dem Käufer, begrenzt auf die von Irinox zum Zweck der kaufmännischen Geschäftsführung im
Namen von Irinox übertragenen Leads, die Rolle des Auftragsverarbeiters gemäß Art. 28 DSGVO
zukommt, der sich verpflichtet, die Daten ausschließlich gemäß den erhaltenen Weisungen und unter
Beachtung der geltenden Gesetzesvorschriften sowie entsprechend der zwischen den Parteien
vereinbarten Ernennung zum Auftragsverarbeiter zu verarbeiten. Es wird vereinbart, dass der Käufer, was
die mit der Verwaltung der mit Irinox gemeinsam genutzten Leads betrifft, für die korrekte Verarbeitung
der personenbezogenen Daten in dem von der oben genannten Ernennung definierten Rahmen
verantwortlich ist. Jede über die von Irinox erteilten Weisungen oder die bei der Ernennung angegebenen
Zwecke hinausgehende Verarbeitung erfolgt unter der vollumfänglichen und ausschließlichen
Verantwortung des Käufers, der für diese gegenüber den betroffenen Personen und den zuständigen
Behörden eigenständig haftet.

 

8.           RECHTE DES GEISTIGEN EIGENTUMS

8.1 Der Käufer erkennt an, dass Irinox der ausschließliche Inhaber der Kennzeichen und aller anderen
gewerblichen und geistigen Eigentumsrechte an den Produkten ist, und verpflichtet sich, diese in keiner
Weise zu verletzen. Gewerbliches und geistiges Eigentum sind gemäß diesem Artikel zum Beispiel alle
Rechte an (i) Marken, (ii) Patenten, (iii) Design, (iv) Geschäftsgeheimnissen, (v) Know-how oder (vi)
Urheberrechten von Irinox.


8.2 Der Kunde kann keinerlei Rechte oder Ansprüche auf gewerbliche und geistige Eigentumsrechte
geltend machen, die sich auf Produkte, eventuelle Programme und weitere geistige Schöpfungen Dritter
beziehen, die Irinox in Bezug auf die Produkte die Rechte zu ihrer Nutzung gewährt haben. Der Kunde
verpflichtet sich, Irinox von allen Benachteiligungen, Schäden, Entschädigungen, Unkosten, Verlusten
oder Ausgaben (einschließlich Rechtskosten) freizustellen und schadlos zu halten, die ihr infolge von
Klagen, Reklamationen, Forderungen oder Handlungen Dritter entstehen können, die sich auf einen
Verstoß der Rechte des geistigen Eigentums Dritter durch den Kunden in Bezug auf die Verwendung der
Produkte beziehen, davon abhängig und/oder damit verbunden sind.

 

9.           AUFLÖSUNG UND UNTERBRECHUNG

9.1 Unbeschadet weiterer in anderen Artikeln dieser Allgemeinen Bedingungen vorgesehener
Kündigungsfälle kann Irinox den Vertrag durch schriftliche Mitteilung an den Kunden gemäß Art. 1456 ital.
BGB kündigen, sofern der Kunde gegen Art. 5.1; 6.17; 7.2; 8.1; 8.2; 10.6; 11.2.4; 11.3.4 und 12.2 verstoßen
hat. Das Recht von Irinox auf Ersatz des eventuell entstandenen Schadens bleibt in jedem Fall unberührt.


9.2 Die Parteien erkennen an, dass der Vertrag laut und kraft Art. 1454 ital. BGB im Falle der nicht
fristgerechten Bezahlung einer Rechnung durch den Käufer aufgelöst wird, wenn diese Nichteinhaltung
nach Erhalt eines schriftlichen Mahnschreibens seitens Irinox über 15 Tage andauert.


9.3 Sofern keine angemessene Garantie geleistet wird, kann Irinox gemäß Art. 1461 ital. BGB die
Erfüllung ihrer sich aus dem Produktverkauf ergebenden Pflichten auszusetzen, wenn die
Vermögensverhältnisse des Käufers die Einhaltung der Gegenleistung gefährden.

 

10.         VERSCHIEDENES

10.1 Alle Anfragen und Mitteilungen jeglicher Art (wie z. B. über Eingriffe, Änderungen, Ersatzteile,
Kostenvoranschläge usw.) müssen direkt an den Verkäufer schriftlich - per Einschreiben bzw. per E-Mail
- an die dem Käufer hierzu mitgeteilten Adressen gerichtet werden. Der Verkäufer haftet nicht für ev.
unerledigte Anfragen, die auf andere Weise übermittelt werden, auch wenn dies durch Vertreter oder
anderes Personal des Verkäufers erfolgt.


10.2 Sollte der Kunde die Überarbeitung eines nach seiner Zeichnung hergestellten Artikels anfordern,
hat er nicht nur seine Referenz, sondern auch den Überarbeitungsindex des neu gewünschten Artikels
anzugeben.


10.3 Sofern keine ausdrückliche schriftliche Annahme vorliegt, ist eine Aufrechnung zwischen den
etwaigen Forderungen des Käufers gegenüber Irinox und den Schulden des Käufers, die sich aus dem
Kaufvertrag ergeben, damit zusammenhängen bzw. daraus resultieren, nicht zulässig.


10.4 Der Kunde hat den Verkäufer in der vorvertraglichen Stufe über eventuelle Sondervorschriften zu
unterrichten, die im Endbestimmungsland der zu liefernden Ware zu beachten sind. 

10.5 Die Nenngewichte und -abmessungen, ganz gleich wie und wo sie angegeben sind, sind nur
ungefähre Angaben.


10.6 Der Kunde darf Dritten den Vertrag ohne eine vorherige schriftliche Zustimmung von Irinox nicht
abtreten.


10.7 Irinox kann den Vertrag nach ihrem Ermessen und jederzeit an Gesellschaften bzw. Einrichtungen,
die zur Gruppe von Irinox gehören, abtreten oder übertragen, sofern sie dies vorher angekündigt hat.

 

11.          EXPORTKONTROLLKLAUSEL 

11.1.1 Der Käufer nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass die Lieferung der Produkte und die Erfüllung
sämtlicher sonstiger sich aus dem Kaufvertrag ergebenden Verpflichtungen von Irinox der Bedingung
unterliegen, dass die Lieferung und Erfüllung nicht durch Folgendes ausgeschlossen oder beschränkt
werden: (i) eventuelle nationale oder internationale Ausfuhrkontrollgesetze, Verordnungen, Beschlüsse
oder Richtlinien oder Direktiven von staatlichen oder länderübergreifenden Behörden (einschließlich,
doch nicht darauf beschränkt, EU, UK OFAC, Vereinte Nationen) und/oder Exekutivorganen; und/oder (ii)
durch eventuelle restriktive Maßnahmen, die von den Behörden Italiens, der Europäischen Union, des
Vereinigten Königreichs, der Vereinigten Staaten und/oder der Vereinten Nationen, gegenüber jeder
natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung eingeführt wurden (die, zusammen
mit jeder Person oder Organisation, die sich im Besitz jeder der oben genannten Personen oder
Organisationen befinden oder von diesen kontrolliert werden, oder für diese oder im Namen dieser, direkt
oder indirekt, handeln, nachfolgend als „benannte Organisation/en“ bezeichnet werden); und/oder (iii)
durch jegliche sonstigen restriktiven Maßnahmen, die, vollumfänglich oder teilweise, die Bereitstellung
oder Lieferung der Produkte oder die Bezahlung ihres Kaufpreises betrifft (nachfolgend werden alle oben
genannten Ausfuhrkontrollgesetze und -vorschriften zusammen als „Ausfuhrkontrollbestimmungen“
bezeichnet).


11.1.2 Es wird vereinbart, dass Irinox sich das Recht vorbehält, ohne Vorankündigung die Lieferung der
Produkte auszusetzen und/oder die Bestellung zu stornieren oder den Kaufvertrag unverzüglich zu
beenden, falls eine solche Aussetzung oder Beendigung erforderlich ist, um eventuelle
Ausfuhrkontrollbestimmungen zu erfüllen oder falls die Bereitstellung oder Lieferung des Produkts durch
das Eintreten jeglicher Änderung eventueller geltender Ausfuhrkontrollbestimmungen und/oder ihrer
weiteren Anwendung, Umsetzung und/oder Auslegung unmöglich gemacht oder unzumutbar erschwert
oder wirtschaftlich untragbar gemacht wird und/oder falls eine beliebige Benannte Organisation direkt
oder indirekt an der Transaktion beteiligt ist. Unter diesen Bedingungen haftet Irinox gegenüber dem
Käufer in keiner Weise für eventuelle Versäumnisse, Verzögerungen, Stornierungen oder Nichterfüllung
seiner Verpflichtungen und/oder die Beendigung des Kaufvertrags und der Käufer ist nicht berechtigt,
Schadenersatz oder sonstige Rechtsbehelfe zu fordern.


11.2.1 Der Käufer verpflichtet sich, alle notwendigen Maßnahmen zur Erfüllung der
Ausfuhrkontrollbestimmungen zu ergreifen.


11.2.2 Sollten die von Irinox bezogenen Produkte vom Käufer verkauft, ausgeführt oder wiederausgeführt
oder übertragen werden, darf Letzterer die von Irinox bereitgestellten Produkte nicht verkaufen,
ausführen oder wiederausführen oder anderweitig übertragen oder, direkt oder indirekt, aus beliebigen
Gründen und/oder auch kostenlos wie folgt nicht zur Verfügung stellen: i) jeder Benannten Organisation;
und/oder ii) in allen Ländern oder Gebieten und/oder zur Verwendung in allen Ländern oder Gebieten, die
Ausfuhrverboten oder Restriktionen auf Grundlage der geltenden Ausfuhrkontrollbestimmungen
unterliegen, einschließlich, doch nicht darauf beschränkt, der Russischen Föderation, Belarus, der Krim,
Sewastopol, den nicht von der Regierung kontrollierten Bereichen der Ukraine in den Verwaltungsbezirken (Oblaste) von Donezk, Cherson, Luhansk und Saporischschja und/oder der
Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen der Russischen Föderation, die in Artikel 5a-h und
Anhang LII der EU Regulation Nr. 833/2014 (nachfolgend gemeinsam als „SWZ” bezeichnet) genannt
werden; und/oder (iii) einer juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die als in einer beliebigen
SWZ ansässig registriert ist oder deren Geschäftssitz, Hauptsitz oder ständige Niederlassung in einer
beliebigen SWZ liegt und/oder (iv) jeder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung, die sich im
Besitz oder unter der Kontrolle einer unter Punkt (iii) genannten rechtlichen Person, Organisation oder
Einrichtung befindet.
Der Transit der Produkte durch eines der unter Punkt (ii) genannten Länder oder Gebiete ist ebenfalls
verboten.


11.2.3 Der Käufer verpflichtet sich, sicherzustellen, dass alle Verträge für den Weiterverkauf der unter
diese Vereinbarung fallenden Produkte ähnliche Restriktionen und Verpflichtungen wie die im
obenstehenden Absatz 11.2.2 genannten enthalten und Irinox umgehend schriftlich über eventuelle
Verletzungen der oben genannten Vereinbarungen, Zusicherungen und Garantien zu informieren.


11.2.4 Jeder Verstoß gegen die unter den obenstehenden Absätzen (11.2.1), (11.2.2) oder (11.2.3)
genannten Vereinbarungen, Zusicherungen und Garantien von Seiten des Käufers stellen einen
erheblichen Verstoß gegen ein wesentliches Element des Kaufvertrags zwischen Irinox und dem Käufer
dar. In einem solchen Fall ist Irinox berechtigt, den Kaufvertrag durch schriftliche Kündigung gemäß
Artikel 1456 ital. Zivilgesetzbuch zu beenden, die per Einschreiben oder internationalem Kurier zu
versenden ist.


11.2.5 Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer gegen jegliche Forderung, Haftung, Schäden
(einschließlich Rufschädigung), Verluste, Kosten (einschließlich eventueller Gerichtskosten und -
gebühren) oder sonstige nachteilige Konsequenzen schad- und klaglos zu halten, die sich aus eventuellen
Verletzungen der Verpflichtungen und/oder Zusicherungen im Rahmen dieser Vereinbarung und/oder
durch Verstöße gegen die geltenden Ausfuhrkontrollbestimmungen in Bezug auf die von Irinox
bezogenen Produkte ergeben können.


11.3.1 Wenn der Transport der Produkte vom Käufer organisiert wird (z. B. EXW, FCA – Incoterms ICC
2020), ist dem Käufer Folgendes untersagt: (a) Beauftragung für den Transport der Produkte auf dem
Landweg im Gebiet der Europäischen Union, auch bei Durchfuhrverkehr: (i) eines in Russland und/oder
Belarus niedergelassenen Transportunternehmens; und/oder (ii) eines in der Europäischen Union
niedergelassenen Transportunternehmens, das sich zu mindestens 25 % im Besitz einer russischen oder
belarussischen natürlichen oder juristischen Person, Organisation oder Einrichtung befindet,
unbeschadet der jeweils von Artikel 3l der Verordnung (EU) Nr. 833 /2014 (Russland) und/oder Artikel
1zc der Verordnung (EG) Nr. 756/2006 (Belarus) vorgesehenen Ausnahmen; sowie (b) den Transport
durch ein Transportunternehmen mittels Anhängern oder Sattelanhängern ausführen zu lassen, die in
Russland und/oder Belarus zugelassen sind, auch wenn diese Anhänger oder Sattelanhänger von in
anderen Ländern zugelassenen Lastwagen befördert werden.


11.3.2 Der Käufer sichert zu und gewährleistet, dass der/die vom Käufer mit der Lieferung der Produkte,
die Gegenstand des Kaufvertrags sind, und dem Transport der Produkte vom Lager von Irinox an ihren
Bestimmungsort beauftragten Frachtführer KEIN in Russland und/oder Belarus niedergelassenes
Unternehmen ist/sind, noch ein in der Europäischen Union niedergelassene/s Unternehmen, das sich
mindestens zu 25 % im Besitz einer russischen oder belarussischen natürlichen oder juristischen Person,
Organisation oder Einrichtung befindet (unbeschadet der vom obenstehenden Artikel 11.3.1
vorgesehenen Ausnahmen), und dass es/sie den Transport nicht mit Anhängern oder Sattelanhängern
ausführt/en, die in Russland und/oder Belarus zugelassen sind, auch wenn diese von in einem anderen
Land zugelassenen Lastwagen befördert werden. 

 

11.3.3 Der Käufer verpflichtet sich außerdem, Irinox die Lieferung der Produkte im Bestimmungsland
nachzuweisen und dazu innerhalb von 20 (zwanzig) Tagen ab Lieferdatum sämtliche zweckdienlichen
Unterlagen diesbezüglich (wie Zollanmeldung, Transportdokumente usw.) vorzulegen.


11.3.4 Im Fall eventueller Verstöße gegen die oben genannten Verpflichtungen, Zusicherungen und
Garantien durch den Käufer hat Irinox das Recht, die Lieferung der Produkte auszusetzen und außerdem
den Kaufvertrag mittels schriftlicher Kündigung an den Käufer gemäß Artikel 1456 ital. Zivilgesetzbuch
zu beenden.


11.3.5 Der Käufer verpflichtet sich außerdem, Irinox im Fall eventueller Haftung, Schäden (einschließlich
Rufschädigung), Verluste, Auslagen (einschließlich angemessener Prozesskosten) oder sonstiger
nachteiliger Konsequenzen schad- und klaglos zu halten, die sich aus eventuellen Verletzungen der in
dieser Klausel (11.3) aufgeführten Verpflichtungen und Zusicherungen ergeben sollten.

 

12.         KONFORMITÄT UND GESETZLICHE HAFTPFLICHT

12.1 Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass Irinox ein Organisations- und Managementmodell nach Art. 6
ital. Gesetzesdekret Nr. 231/01 („MOD231“) anwendet. Irinox bezieht sich bei der Geschäftsführung und
der Leitung ihrer internen und externen Geschäftsbeziehungen auf die im MOD231 enthaltenen
Grundsätze und Regeln, die auf der Website www.irinox.com einsehbar sind. Der Käufer verpflichtet sich
hierbei, im Rahmen seiner mit Irinox entstehenden Beziehungen im Einklang mit diesen Grundsätzen und
Regeln zu handeln.


12.2 Der Käufer verpflichtet sich, keine der im ital. Gesetzesdekret Nr. 231/01 („Straftaten“)
vorgesehenen Straftaten zu begehen. Er erklärt, über den Inhalt dieses Dekrets unterrichtet zu sein,
welches die direkte Haftung der Einrichtung für eine Reihe von begangenen Straftaten regelt, die - im
Interesse oder zum Vorteil der Einrichtung - von Personen begangen werden, die für sie Vertretungs-,
Verwaltungs- oder Leitungsfunktionen ausüben, sowie von Personen, die ihrer Leitung oder Aufsicht
unterliegen.


12.3 Hierzu hat Irinox einem firmeninternen Aufsichtsorgan die Aufgabe übertragen, über die Fähigkeit
des obigen Modells, Straftaten vorzubeugen, zu wachen. Der Käufer verpflichtet sich zudem, dem
Aufsichtsorgan ev. Meldungen, auch inoffizieller oder vertraulicher Art, über die mögliche Begehung von
Straftaten zukommen zu lassen. Die hierfür zu verwendende E-Mail-Adresse ist: odv@irinox.com.
Möchte der Hinweisgeber den Whistleblowing-Kanal nutzen, kann er dies über die spezielle Plattform
https://irinox.whistlelink.com tun, auf der die im ital. Gesetzesdekret Nr. 24/23 vorgesehenen Straftaten
und weiteren Vergehen gemeldet werden können. Der Hinweisgeber ist nach der Einsichtnahme in die
auf der Website www.irinox.com veröffentlichten Whistleblowing-Richtlinien verpflichtet, sich an die
Bestimmungen des ital. Gesetzesdekrets Nr. 24/23 zu halten, insbesondere was die Art und Weise und
die Zulässigkeit der Meldung sowie die straf- und zivilrechtliche Haftung des Hinweisgebers betrifft.


12.4 Die Begehung von Straftaten durch den Käufer stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen seine
sich aus diesen AB ergebenden Pflichten dar und berechtigt Irinox, alle laufenden [Aufträge, Verträge,
Anweisungen, Vereinbarungen, ...] laut und kraft Art. 1456 ital. BGB zu kündigen. Dies gilt unbeschadet
des Schadensersatzes aller Folgeschäden. In Anbetracht der Tatsache, dass die Liste der Straftaten
bindend ist und in Zukunft erweitert werden kann, wird diese Klausel automatisch auf alle Straftaten
ausgedehnt, auch wenn diese nach der Unterzeichnung der vorliegenden AB eingeführt werden.

 

13.         GESETZ UND GERICHTSBARKEIT

13.1 Diese Allgemeinen Bedingungen und die zwischen den Parteien abgeschlossenen Einzelverträge unterliegen dem italienischen Recht und sind nach diesem auszulegen. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 findet keine Anwendung.


13.2 Für alle Streitigkeiten, die sich aus der Ausführung bzw. Auslegung dieser AGB und/oder der zwischen den Parteien abgeschlossenen Einzelverträge ergeben oder in irgendeiner Weise damit im Zusammenhang stehen, ist ausschließlich und unabdingbar das Gericht Treviso zuständig.

 

 

 

Gelesen, bestätigt und unterzeichnet am _____________________________


Der Käufer _____________________________

 


Der Käufer erklärt nach Art. 1341 ital. ZGB, dass er insbesondere die in den folgenden Artikeln dieser AGB enthaltenen Bestimmungen und Pflichten gelesen und akzeptiert hat: 2.1.3; 2.2.3 und 2.3.1 (Kaufauftrag); 3.1.2; 3.1.3; 3.2.2; 3.3.2; 3.3.3; 3.3.4 und 3.3.5 (Lieferung); 5.1; 5.6 und 5.7 (Preis und Zahlung); 6.1.6; 6.1.13; 6.1.14; 6.1.15; 6.1.16; 6.1.17 und 6.1.18 (Garantie und Reklamationen); 7.3 (Vertraulichkeit und Datenschutz); 8.1 und 8.2 (Rechte des Geistigen Eigentums); 9.1; 9.2 und 9.3 (Auflösung und Unterbrechung); 10.1 und 10.7 (Verschiedenes); 11.1.1; 11.1.2; 11.2.2; 11.2.4; 11.3.1; 11.3.2 und 11.3.4 (Exportkontrollklausel); 12.4 (Konformität und Gesetzliche Haftpflicht); 13.1 und 13.2 (Gesetz und Gerichtsbarkeit).

 


Der Käufer _____________________________